1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Landgericht verhandelt über AfD-Streit

AfD-Zoff Landgericht verhandelt über AfD-Streit

Das Landgericht Magdeburg wird sich am Dienstag mit einer einstweiligen Verfügung gegen den AfD-Landesverband befassen.

Von Michael Bock 03.07.2017, 11:48

Magdeburg l Im Streit um einen Listenparteitag der AfD in Sachsen-Anhalt wird sich die 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg am Dienstag ab 13 Uhr mit einer einstweiligen Verfügung des AfD-Landtagsabgeordneten Volker Olenicak gegen den AfD-Landesverband befassen.

Nach Angaben des Landgerichts will der Antragsteller erreichen, dass das Landgericht die Landesliste zur Bundestagswahl (24. September) für nichtig erklärt. Der Antragsteller meine, die Liste sei „nicht ordnungsgemäß aufgestellt worden“, sagte Landgerichtssprecher Christian Löffler am Montag. Die mit drei Berufsrichtern besetzte 11. Zivilkammer wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung verhandeln.

Seit mittlerweile zwölf Wochen liegen Anfechtungen der Listenwahlen vor. Verfasser sind der Wittenberger AfD-Kreisvorsitzende Dirk Hoffmann und Volker Olenicak. Das AfD-Landesschiedsgericht hat darüber bislang nicht entschieden. Die Bedenken beruhen auch darauf, dass bei den beiden Parteitagen in Badeborn (Landkreis Harz) durch die Veröffentlichung interner Chatprotokolle Druck auf vorstandskritische Kandidaten ausgeübt wurde.

Dem nach dem Rücktritt seines Vorsitzenden wochenlang handlungsunfähigen AfD-Landesschiedsgericht gehören seit dem 8. Juni kommissarisch zwei Richter an, die selbst auf der Kandidatenlisten zur Bundestagswahl stehen. Seit dem 12. Juni liegen deswegen auch Befangenheitsanträge vor. Mit diesen muss sich das Bundesschiedsgericht befassen.

In einer aktuellen Stellungnahme des Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld heißt es dazu: „Durch die für jeden mit gesundem Menschenverstand ersichtliche Befangenheit kann wieder keine Entscheidung getroffen werden.“ Es sei Schaden für die Partei entstanden „durch augenscheinliches Aussitzen, das durch bewusste Untätigkeit flankiert wurde“.

Die Anhalt-Bitterfelder befürchten, „dass die bisher gewählte Liste nicht anerkannt wird“. Die Zeit drängt: Bis zum 17. Juli muss die Liste der Bundestagskandidaten bei der Landeswahlleiterin abgegeben werden.

Der Gang zu einem ordentlichen Gericht sei „mehr als gerechtfertigt“, heißt es im Kreisverband Anhalt-Bitterfeld. Das müsse „von allen Vertretern einer Rechtsstaatspartei auch akzeptiert werden“.

Die Parteispitze um Landes­chef André Poggenburg fährt einen anderen Kurs. In einem am Wochenende veröffentlichten „Aufruf zur Geschlossenheit“ werden Olenicak und Hoffmann „niedere Beweggründe“ vorgeworfen; sie sollten ihre Anfechtungen zurücknehmen. Das Papier wird von der Landesspitze und vielen Kreisvorständen unterstützt.

„Ein Aufruf zur Geschlossenheit ist immer etwas Löbliches“, sagen die Anhalt-Bitterfelder. „Jedoch hebelt ein solcher Aufruf nie die Mitgliedsrechte unserer Parteimitglieder aus und schon gar nicht den Rechtsstaat, der nun angerufen wurde.“ Der Rechtsstaat stehe für die AfD an erster Stelle, „und das muss auch für unsere innerparteiliche Demokratie gelten“. Nun müsse das „nachvollziehbarerweise“ angerufene Landgericht entscheiden.