Gericht Anklage gegen 18-jährigen Syrer erhoben
Körperverletzung mit Todesfolge: Die Jugendstrafkammer des Landgerichts muss entscheiden, ob die Anklage gegen einen Syrer zugelassen wird.
Magdeburg l Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat gegen einen 18 Jahre alten Syrer Anklage wegen des Vorwurfs Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Nun muss die Jugendstrafkammer des Magdeburger Landgerichts darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen wird. Sollte es zum Prozess kommen, wäre das gesamte Verfahren nach Paragraph 48 des Jugendgerichtsgesetzes nichtöffentlich.
Der damals 17-Jährige in Begleitung von drei Landsleuten und ein 30 Jahre alter Deutscher mit einer bekannten waren am 29. September in Wittenberg aufeinander getroffen. Dabei sollen ausländerfeindliche Beschimpfungen gefallen sein. Darauf hätten die Asylbewerber ebenfalls verbal reagiert. Daraufhin sei es zu einer „Rangelei" zwischen den Beteiligten gekommen
Wie die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Geschehen mitgeteilt hatte, habe der Wittenberger dem Asylbewerber „unvermittelt einen Faustschlag versetzt". Daraufhin habe sich der Syrer gewehrt. Worauf der Deutsche zum zweiten Mal zugeschlagen habe.
In der weiteren Folge habe der damals 17-Jährige ebenfalls zugeschlagen und seinen Gegenüber am Kopf getroffen. Dieser sei mit dem Hinterkopf auf das Pflaster gestürzt und habe sich dabei schwere Kopfverletzungen zugezogen.
Obwohl der 30-Jährige sofort mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen worden war, starb er in der folgenden Nacht. Die Syrer, die unmittelbar nach der Schlägerei geflohen waren, konnten kurz darauf von der Polizei ausfindig gemacht und festgenommen werden.
Die damals noch zuständige Anklagebehörde Dessau-Roßlau war von einer „Notwehrhandlung mit tragischen Folgen" ausgegangen.Wie Gerichtssprecher Christian Löffler gestern der Volksstimme mitteilte, wird der Fall deshalb am Landgericht Magdeburg verhandelt, weil der Angeschuldigte inzwischen im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts lebt.
Sollte es zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge kommen, droht dem 18-Jährigen nach Jugendstrafrecht eine Strafe bis maximal zehn Jahren Jugendhaft.