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Artenschutz Rebhuhn verzögert Ortsumgehung Wedringen

Ein Gericht mahnt besseren Artenschutz beim Bau der Ortsumgehung Wedringen an. Verkehrsministerium gehtnicht von Verzögerungen aus.

Von Thomas Junk 04.10.2017, 01:01

Wedringen l Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat beim Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Umgehungsstraße der Ortschaft Wedringen bei Haldensleben Mängel festgestellt. Der Beschluss sei rechtswidrig und nicht nachvollziehbar, teilte das Gericht am Montag mit.

Die Richter beanstandeten die von der Straßenbaubehörde angeordneten Maßnahmen zum Artenschutz als mangelhaft. Geklagt hatten Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, wo die Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Das Urteil stammt bereits von Ende August. Peter Mennicke, Sprecher des Landesverkehrsministeriums, teilte der Volksstimme aber mit, dass von einem Baustopp keine Rede sein könnte. „Die vom Gericht festgestellten Mängel können neben der weitergehenden Baudurchführung an der Trasse behoben werden“, so Mennicke.

Die Entscheidung des Gerichtes beträfe vordergründig den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Sie richte sich nicht gegen die Trassenführung selbst. Das Gericht rügte den Umgang mit den von dem Vorhaben betroffenen Tierarten Feldlerche und Rebhuhn auf dem Grundstück des Klägers. Da die gerügte Ersatzmaßnahme dem Ausgleich der Betroffenheit dieser beiden Tierarten dient, dürfen bis zur Heilung des Mangels keine Bautätigkeiten durchgeführt werden, die eine Beeinträchtigung der Feldlerche und des Rebhuhns hervorrufen. „Die bereits begonnenen Bautätigkeiten erfüllen diese Anforderung jedoch und werden daher auch fortgesetzt“, so der Ministeriumssprecher.

Erst Ende Juli war der erste Spatenstich für die neue Straße an der B 71 gesetzt worden. Geplant ist eine rund 9,5 Kilometer lange Strecke, aufgeteilt in zwei Bauabschnitte. Insgesamt kalkuliert das Verkehrsministerium mit Kosten von rund 64 Millionen Euro.

Nach dem Urteil könnte sich die ursprünglich bis Sommer 2021 geplante Fertigstellung verzögern. Das Verkehrsministerium widerspricht. Weil das Gericht den Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben hat, wäre es laut OVG möglich, die Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. „Wir gehen derzeit davon aus, dass der Zeitplan für die Fertigstellung der Ortsumfahrung trotzdem gehalten werden kann“, bekräftigte Peter Mennicke. (Mit Material von dpa)