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Bearbeitungszeit Ermittlungen bei Kinderpornografie dauern an

Bei der Kinderpornografie stehen Ermittler wachsenden Datenmengen gegenüber, zunehmend müssen sie Verschlüsselungen knacken.

27.05.2018, 08:38

Naumburg/Magdeburg (dpa) l Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwaltschaft bemängelt immer länger dauernde Bearbeitungszeiten bei Fällen der Kinder- und Jugendpornografie. Vorgesehene Fristen seien im vergangenen Jahr in zunehmendem Maß nicht mehr eingehalten worden, kritisierte die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.

Das Innenministerium widerspricht vehement: die Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft werde "in keiner Weise geteilt". Im gesamten Jahr 2017 bis heute bestehe keine Verjährungsgefahr.

Das Ministerium verweist auf stetig steigende Datenmengen und die zunehmende Verschlüsselung, die zusätzlichen Aufwand bedeuteten. Laut Innenministerium nahm das Volumen der sichergestellten Daten seit 2013 bis 2017 von jährlich 28,3 Terabyte auf 110 Terabyte zu.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilt die Auffassung mit Blick auf die Datenmengen, sieht für die zunehmende Bearbeitungsdauer aber auch andere Gründe wie "einen für die Bearbeitung nicht mehr ausreichenden Personalbestand im Bereich der technischen Auswertung der Datenspeicher". Um die Bearbeitungsfristen wieder zu verkürzen, müsse der Personalbestand aufgestockt und das eingesetzte Personal weiter qualifiziert werden.

Die Zahlen zeigen laut Generalstaatsanwaltschaft: während die Polizei 2016 noch knapp 86 Prozent der Verfahren binnen drei Monaten an die Staatsanwaltschaft abgab, sank die Quote im vergangenen Jahr auf rund 70 Prozent. Nach einem Jahr waren es nicht mehr 99,4 Prozent, sondern 96,3 Prozent. Darauf folgten jedoch oftmals noch weitere Aufträge der Staatsanwaltschaft an die Polizei, wie etwa Durchsuchungsbeschlüsse, hieß es. Dabei könne dann Material auftauchen, das untersucht werden müsse. Für diese Auswertung würden sechs Monate veranschlagt.

Bei den Staatsanwaltschaften selbst stieg die Bearbeitungszeit der Fälle ebenfalls: 2017 waren in den ersten drei Monaten rund 48 Prozent der Fälle erledigt, 2016 waren es noch knapp 64 Prozent. Nach einem Jahr waren es 2016 noch 69 Prozent, ein Jahr später dann nur noch knapp 53 Prozent.

Das Innenministerium beteuert, das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden unternähmen erhebliche Anstrengungen mit Blick auf die personelle und auch technische Ausstattung. Eine neue Auswertungssoftware bei der Auswertungs- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie ermögliche etwa die sofortige strafrechtliche Bewertung des Datenmaterials. "Die Auswertungszeit konnte teilweise um 50 Prozent reduziert werden", bilanzierte das Ministerium.

Grundsätzlich steigt die Zahl der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinder- und Jugendpornografie in Sachsen-Anhalt. Die für das Land zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle leitete im vergangenen Jahr 462 Verfahren ein und damit zwölf Prozent mehr als noch 2016. Für das Jahr 2018 rechnet die Generalstaatsanwaltschaft mit weiter steigenden Fallzahlen.

Der Besitz von Kinderpornografie wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte. Auf Ladendiebstahl stünden bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.