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Behandlungsfehler Operationen oder fehlerhafte Diagnosen

In 56 Fällen hat die Ärztekammer im vergangenen Jahr Behandlungsfehler festgestellt. Meist waren es Operationen und fehlerhafte Diagnosen.

15.03.2016, 16:32

Magdeburg (dpa) l 56 Behandlungsfehler hat die Schlichtungsstelle der Ärztekammer im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt anerkannt. In diesen Fällen hätten die Patienten Anspruch auf Schadenersatz, sagte Tobias Brehme, Sprecher der Ärztekammer, am Dienstag. 2014 stellte die Kammer in 64 Fällen einen Behandlungsfehler fest. Die meisten Fehler passieren demnach bei Operationen und Diagnostik sowie bei sogenannten bildgebenden Verfahren, wie Röntgen oder Computertomographie.

Insgesamt stellten Patienten im vergangenen Jahr 352 Schlichtungsanträge wegen vermuteter Behandlungsfehler an die Ärztekammer – das waren 30 mehr als 2014. 193 Schlichtungsverfahren konnten 2015 abgeschlossen werden, davon stammten den Angaben zufolge einige noch aus dem Vorjahr. In der großen Mehrheit der Fälle seien keine Fehler festgestellt worden. Für die Betroffenen sei jedoch ein Behandlungsfehler genau einer zu viel, betonte die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Simone Heinemann-Meerz.

Die Patientenbeschwerden bezogen sich zu 83 Prozent auf eine Krankenhausbehandlung. Lediglich knapp 17 Prozent der Patienten fühlten sich von einem niedergelassenen Arzt falsch behandelt. Arthrosen, Frakturen und Bandscheibenschäden waren laut Ärztekammer die Krankheiten, bei denen die Patienten am häufigsten einen Behandlungsfehler vermuteten.

Die Ärztekammer muss per Gesetz bei vermuteten Behandlungsfehlern schlichten. Patienten, die sich nicht richtig behandelt fühlen, müssen dazu einen formlosen schriftlichen Antrag an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt oder an die für das Land zuständige Schlichtungsstelle in Hannover schicken. Die Stelle prüft dann die Vorwürfe und schaltet Gutachter ein. Für die Patienten ist das Verfahren laut Ärztekammer kostenlos.