Behörden genehmigen Tempo-30-Zonen vor Sozialeinrichtungen
Halle (dpa/sa) - Kommunen machen von der vereinfachten Möglichkeit, Tempo 30 vor Sozialeinrichtungen vorzuschreiben, rege Gebrauch. Bis Ende 2018 seien 125 Anträge genehmigt worden, teilte das Landesverwaltungsamt auf Anfrage mit. Demnach wurden 73 Anträge abgelehnt, 14 befinden sich noch in Bearbeitung. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 212 Anträge gestellt. Die Neuregelung gilt seit Oktober 2017.
Vor Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern ist auf Antrag Tempo 30 möglich, ohne dass der Nachweis einer Häufung von Unfällen in diesem Bereich erforderlich ist. Nach wie vor wird allerdings in jedem Einzelfall geprüft, ob das Tempolimit tatsächlich zu mehr Sicherheit führt.