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Beraterverträge Bullerjahn verteidigt Millionenvertrag

Sachsen-Anhalts Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) steht zum Beratervertrag. Das Vorgehen sei frühzeitig bekannt gewesen.

24.04.2017, 23:01

Magdeburg l Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hat im Untersuchungsausschuss den Abschluss fragwürdiger Beraterverträgen verteidigt. Es sei zu Zeiten der schwarz-roten Landesregierung (2006 bis 2016) „gewollte und geübte Praxis“ gewesen, sogenannte Geschäftsbesorgungsverträge mit der Landes-Investitionsbank (IB) abzuschließen. Das Vorgehen sei mit der Staatskanzlei abgestimmt gewesen. „Die IB war unser strategischer Partner“, sagte Bullerjahn im Landtag.

Durch Geschäftsbesorgungsverträge konnte die IB teils millionenschwere Aufträge ohne Kontrolle durch das Parlament an Dritte weiterverteilen. Ein besonders umstrittener Vertrag hatte im November 2016 zum Rücktritt von Wirtschaftsminister Jörg Felgner (SPD) geführt. Er unterzeichnete 2013 als damaliger Finanzstaatssekretär unter Bullerjahn einen 6,3 Millionen Euro schweren Geschäftsbesorgungsvertrag – ohne dass der Landtag grünes Licht gab.

Bullerjahn sagte, dass der umstrittene Vertrag den meisten Ministerkollegen frühzeitig bekannt gewesen sei. Auch im Verwaltungsrat der IB sei darüber gesprochen worden. Dort saßen 2013 neben Bullerjahn auch der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Rainer Robra (CDU), Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) und Justizministerin Angela Kolb-Janssen (SPD). „Über die Verwunderung war ich oft verwundert“, sagte der SPD-Mann. „Es gab keine Lex Bullerjahn.“

Ein Großteil der Summe landete über die Investitionsbank schließlich beim Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) in Halle. Bullerjahn ist mit ISW-Chef Michael Schädlich gut befreundet. Es steht der Vorwurf im Raum, dass das Geschäft von vornherein so konstruiert wurde, um dem ISW einen lukrativen Auftrag zuzuschustern.

Bullerjahn wies das vor dem Ausschuss zurück. Er habe bei der Ausschreibung des Vertrages „keinen Einfluss genommen“, sagte er. Er habe sich mit dem Vertrag überhaupt „nur sehr wenig beschäftigt“, da andere Aufgaben wie die Bewältigung der Flutkatastrophe damals wichtiger gewesen seien. Die Angelegenheit sei Felgners Aufgabenbereich gewesen. Zugleich stellte der Ex-Minister klar: „Ich stehe zu diesem Vertrag.“ Das ISW habe dafür Leistungen wie wissenschaftliche Programme erbracht.

Beamte des Finanzministeriums hatten die Hausspitze vor dem Vertragsabschluss vor der Umgehung des Landtags gewarnt. Auf diesen Vorhalt sagte Bullerjahn vor dem Ausschuss, ihm sei als Minister „nicht jeder Schriftwechsel“ bekannt gewesen. Kritik werde es immer geben. Aber: „Alle Abteilungsleiter haben ihren Haken drangemacht. Punkt.“ Die Abgeordneten kritisierten, dass das Finanzministerium den Geschäftsbesorgungsvertrag nicht dem Landtag vorgelegt hat. Denn: Externe Beraterverträge und Studien in Höhe von mehr als 20.000 Euro muss der Finanzausschuss freigeben.

Bullerjahn sieht Verträge mit der IB jedoch als „internes Geschäft“, welches nicht unter diese Regelung falle. Wenn das nun kritisiert werde, „muss das Parlament die Regeln ändern“. Auch der Landesrechnungshof hatte diese Praxis gerügt. Er monierte haushalts- und vergaberechtliche Verstöße. Bullerjahn sieht das anders: „Da steht Meinung gegen Meinung. Der Rechnungshof muss nicht immer Recht haben.“

Rückblickend sei es aber falsch gewesen, dass er den Landtag nicht besser informiert habe. „Ich hätte im Finanzausschuss einige Sätze mehr dazu verlieren müssen“, räumte Bullerjahn ein. Er habe das „unterschätzt“.