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Bettensteuer Die Städte sollen entscheiden

Ob sie Tourismus besteuern, sollte den Gemeinden in Sachsen-Anhalt selber überlassen werden.

07.12.2017, 10:00

Wenn Städte mit vielen Touristen finanziell profitieren wollen, ist das verständlich. Die Bettensteuer ist dafür aber ungeeignet.

Die Steuer ist erstens ungerecht. Denn, obwohl Besucher viele Dienstleistungen nutzen, wird nur eine Branche belastet. Sie ist zweitens intransparent. Denn, anders als bei der Kurtaxe etwa, gibt es keine Zweckbindung. Eingenommenes Geld kann zwar in den Tourismus reinvestiert werden, das muss aber nicht der Fall sein. Damit ist die Steuer drittens schwer zu vermitteln. Denn der Gast erhält nicht zwingend eine Gegenleistung.

Das Problem: Städte, die nicht die Merkmale von Kur- oder Erholungsorten vorweisen können, haben in Sachsen-Anhalt kaum Alternativen zu der auch rechtlich umstrittenen Abgabe. Dabei sollte es den Gemeinden überlassen sein, ob sie Tourismus besteuern. Wittenberg und Quedlinburg – beide Orte beherbergen Stätten des Weltkulturerbes. Dass nur Quedlinburg auf rechtlich sicherem Boden kassieren darf, ist nicht nachvollziehbar.