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Mordprozess Aus "niedrigen Beweggründen" sollen diese zwei Männer einen 58-Jährigen erschlagen haben

Seit dem 23. April stehen in Magdeburg ein 21- und ein 22-Jähriger vor Gericht. Sie sollen im Oktober 2020 einen 58-Jährigen in Osterweddingen erschlagen haben. 

Von Bernd Kaufholz Aktualisiert: 23.4.2021, 13:17
Die Angeklagten Lukas S. (vorn) und Denis K. im Gerichtssaal
Die Angeklagten Lukas S. (vorn) und Denis K. im Gerichtssaal Foto: Bernd Kaufholz

Magdeburg. Seit dem heutigen Freitag (23. April) stehen in Magdeburg ein 21- und ein 22-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern aus Osterweddingen (Bördekreis) und Barby (Salzlandkreis) vor, am 16. Oktober 2020 einen 58-Jährigen in Osterweddingen erschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von den Mordmerkmalen "niedrige Beweggründe" und "Verdeckungsabsicht" aus.

Der Prozess begann mit dem Antrag der Strafverteidiger, den Prozess auszusetzen, weil die Ladungsfristen vom Gericht nicht eingehalten sein sollen.

Nach kurzer Beratung und nachdem das Gericht die Ladungsverfügungen überprüft hatte, lehnte die 2. Große Strafkammer den Antrag ab. Die Vorsitzende Richterin Anne-Marie Seydell begründete die Entscheidung damit, dass alle Ladungen ordnungsgemäß verschickt wurden.

Seydell verlaß danach einen Brief des Angeklagten S. Darin teilte er mit, dass er sich von seinem Rechtsanwalt Horst Köhler aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht mehr vertrete lasse wolle. Nach einer Stellungnahme des Verteidigers sah S. jedoch davon ab, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Rechtsanwalt Köhler stellte noch bevor Oberstaatsanwältin Martina Klein die Anklageschrift verlesen konnte, den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. Er begründete das damit, dass es sich bei seinem Mandanten zur Tatzeit um einen Heranwachsenden gehandelt hat. Die Kammer lehnte auch diesen Antrag ab mit der Begründung, dass lediglich die Tatsache, dass S. Heranwachsender war, einen Ausschluss nicht rechtfertige. Das Interesse der Allgemeinheit wiege schwerer.

Nach einem weiteren Antrag, diesmal von Strafverteidiger Christian Schößling, den Prozess zu unterbrechen, um "neue Umstände" mit seinem Mandanten S. besprechen zu können, den das Gericht ebenfalls ablehnte (genügend Zeit bis zum nächsten Verhandlungstag), verlaß Oberstaatswältin Klein die Anklage.

Am Tattag habe es in der Osterweddinger Dorfstraße eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung durch S. und K. an einem Auto gegeben. Der damalige Hotelinhaber sei auf die Straße gegangen, um die Randale zu unterbinden. Er sei von den Angeklagten unvermittelt angegriffen und massiv misshandelt worden.

"Die Angeklagten haben ihren Aggressionen freien Lauf gelassen. Sie schlugen hemmungslos und menschenverachtend auf ihr Opfer ein", so Klein.

Der 58-Jährige starb an einem Schädelhirntrauma.

Der Prozess findet vor der Jugendstrafkammer statt, weil der Angeklagte Lukas S. zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war und somit als Heranwachsender gilt. Das Gericht muss im Verlauf der Hauptverhandlung entscheiden, ob S. im Falle eines Schuldspruchs, abhängig von seinem Entwicklungsstand nach Jugend- ode Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Sollte sich de Mordvorwurf der Anklage bestätigen, sieht das Gesetz im Jugendstrafrecht bei besonder Schwere der Tat Haft bis zu 15 Jahren vor. Im Erwachsenenstrafrecht droht dem Angeklagten Denis K. eine lebenslange Haftstrafe.

Für den 3. Mai haben die Strafverteidiger Stellungnahmen ihrer Mandanten angekündigt.