1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Gesetz zum Schutz von Prostituierten

Hilfsangebote Gesetz zum Schutz von Prostituierten

Sachsen-Anhalts Landtag hat ein Gesetz beschlossen, was eine Anmelde- und gesundheitliche Beratungspflicht für Prostituierte vorsieht.

28.02.2019, 16:23

Magdeburg (dpa) l Nach langem Hin und Her hat der Landtag am Donnerstag ein neues Gesetz zum Schutz von Prostituierten beschlossen. Die seit mehr als anderthalb Jahren überfällige Umsetzung eines Bundesgesetzes sieht unter anderem eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber und eine Anmelde- und gesundheitliche Beratungspflicht für Prostituierte vor. Prostituierte sollten so besser vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden, sagte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD).

Laut SPD-Fraktion fallen die Gebühren für die Anmeldung von Prostituierten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten geringer aus als von der Landesregierung zunächst geplant. Zudem seien über die Vorgaben des Bundes hinaus Beratungsstellen vorgesehen, die über das Anmeldeverfahren und Hilfsangebote aufklären. Die Stellen sollen auch über Ausstiegshilfen und eine berufliche Neuorientierung informieren.

Willingmann räumte ein, dass das 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz noch nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Bislang gebe es in Sachsen-Anhalt erst weniger als 100 Anmeldungen von Prostituierten. Die Aids-Hilfe hatte das Gesetz wiederholt scharf kritisiert, weil es Zwangsprostitution nicht verhindere und den Beruf der Sexarbeit kriminalisiere.

Linkenpolitikerin Eva von Angern mahnte, es müsse genau darauf geachtet werden, dass Prostituierte durch die Höhe der Gebühren nicht in die Illegalität getrieben würden. Willingmann kündigte an, dass das Gesetz nach einem Jahr überprüft werden soll.