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Bürgerrecht Verfassungsbeschwerden von Bürgern möglich

Als Teil eines neuen Gesetzes will ein Rechtausschuss ermöglichen, dass Sachsen-Anhalter vor das Landesverfassungsgericht ziehen können.

04.05.2018, 18:11

Magdeburg (dpa) l Die Bürger Sachsen-Anhalts sollen künftig vor das Landesverfassungsgericht ziehen können, wenn sie mit Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten nicht einverstanden sind. Das sei ein Aspekt der Neufassung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, die der Rechtsausschuss auf den Weg gebracht habe, teilte die SPD-Landtagsfraktion am Freitag in Magdeburg mit.

"Wir begrüßen es sehr, dass die Individualverfassungsbeschwerde eingeführt wird. Das baut die Bürgerrechte gegenüber dem Staat sichtbar aus", erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Silke Schindler. Zudem gebe es künftig eine Geschlechterquote für die Besetzung des Gerichtes.