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Bußgeldkatalog Vorerst kein Führerschein weg

Was mit Autofahrern passiert, die seit dem 27. April nach neuem Bußgeldkatalog geblitzt worden sind, hat Sachsen-Anhalt jetzt entschieden.

07.07.2020, 05:38

Magdeburg (dpa) l Autofahrer, die in Sachsen-Anhalt nach den schärferen Regeln des neuen Bußgeldkatalogs geblitzt worden sind, müssen zunächst nicht ihren Führerschein abgeben. Das hat das Magdeburger Innenministerium entschieden, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Grund dafür ist der Streit um den neuen schärferen Bußgeldkatalog.

Sachsen-Anhalt hatte bereits Ende voriger Woche angekündigt, vorerst zu den alten Regeln zurückzukehren. Damit setzt es eine Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums um. Unklar war bisher, was mit jenen Autofahrern passiert, die seit dem 27. April nach dem verschärften Bußgeldkatalog geblitzt wurden.

Der neue Bußgeldkatalog sorgt seit seinem Inkrafttreten Ende April für Streit und Diskussionen. Er soll unter anderem Radfahrer besser schützen und sieht härtere Strafen für Temposünder vor. So droht jedem ein Monat Führerscheinentzug, der innerorts mindestens 21 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war. Außerorts liegt die Grenze bei 26 Stundenkilometern. Im alten Bußgeldkatalog war der Führerschein erst bei Tempoüberschreitungen von 31 beziehungsweise 41 Kilometern pro Stunde weg.

Das Bundesverkehrsministerium hatte jüngst argumentiert, dass der neue Katalog wahrscheinlich nichtig sei – wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage". Daraufhin bat der Bund die Länder, die schärferen Regeln zunächst auszusetzen und zur alten Regel zurückzukehren. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will zeitnah Klarheit schaffen, wie Temposünder künftig bestraft werden. Zudem werde nach einer bundesweit einheitlichen Lösung für jene Fälle gesucht, in denen Bescheide nach dem schärferen Bußgeldkatalog ausgestellt wurden.

Aus dem Innenministerium in Sachsen-Anhalt heißt es jetzt, dass selbst Verfahren, die bereits rechtskräftig sind, zunächst nicht vollstreckt werden sollen. "Somit wird vorläufig niemand gezwungen, seinen Führerschein abzugeben", sagte der Ministeriumssprecher. Allerdings sei noch offen, wie letztlich mit den fälligen Bußgeldern und möglichen Fahrverboten umzugehen sei.

In Fällen, in denen noch die Einspruchspflicht laufe, sollen möglichst viele Bußgeldbescheide zurückgenommen werden. Wer könne, solle noch Einspruch einlegen. Autofahrer, auf die das zutrifft, bekommen dann einen neuen Bescheid nach den Regeln des alten Bußgeldkatalogs. In wie vielen Fällen das gelinge, bevor die Bescheide rechtskräftig werden, blieb offen.