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Kindheitspädagogik Klarheit für die Absolventen

Sachsen-Anhalt hat die staatliche Anerkennung kinderbezogener Studiengänge beschlossen. Beatrice Hungerland erklärt die Bedeutung.

26.02.2016, 23:01

Magdeburg (rs) l Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die staatliche Anerkennung kinderbezogener Studiengänge beschlossen. Prof. Dr. Beatrice Hungerland ist Studiendekanin im Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften erklärt die praktische Bedeutung.

Für welche Studiengänge wurde die Staatliche Anerkennung gesetzlich neu geregelt?

Es geht um die Bachelor-Studiengänge Angewandte Kindheitswissenschaften und Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung sowie um das berufsintegrierende Angebot Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindesalter – Leitung von Kindertageseinrichtungen. Diese Studiengänge werden in Sachsen-Anhalt bisher ausschließlich an der Hochschule Magdeburg-Stendal am Standort Stendal angeboten.

Welche Bedeutung hat die neue Regelung für Absolventinnen und Absolventen?

Das neue Gesetz schafft höhere Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der beruflichen Möglichkeiten. Mit der Staatlichen Anerkennung „Kindheitspädagogik“ setzt Sachsen-Anhalt eine Empfehlung der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2011 um, die sich für ein bundesweit einheitliches Qualifikationsprofil für Absolventen von Bachelorstudiengängen im Bereich der Kindertagesbetreuung ausspricht. Mit der Staatlichen Anerkennung für „Kindheitswissenschaften“ wird vor allem die Eignung zur qualifizierten Übernahme von Aufgaben in kind- und jugendbezogenen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen gewürdigt. Darüber hinaus trägt es 10 Jahre nach Einführung des Studiengangs dem damit verbundenen Anliegen Rechnung, Reformprozesse anzustoßen, die – konsequent im Interesse von Kindern – auf die Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen von Kindheit zielen.

Was heißt das konkret?

Für die Absolventen der Hochschule bedeutet das neue Gesetz vor allem eines: den erleichterten formalen Zugang zu einschlägigen Tätigkeitsbereichen. Eine Reihe von Arbeitgebern, etwa Kitas in öffentlicher Trägerschaft oder Jugendämter, legt Wert auf diese Anerkennung. Trotz qualifizierenden akkreditierten Hochschulabschlusses befanden sich bislang vor allem die Absolventen der Angewandten Kindheitswissenschaften in einem unsicheren Rechtsraum bezüglich ihrer Einstellungsmöglichkeiten und ihrer Bezahlung. Die Anerkennung gilt übrigens länderübergreifend und rückwirkend. Sie kann an der Hochschule beantragt werden.