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Corona-Krise Grundschulen dürfen öffnen

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt Klage eines Lehrers ab. Trotz Unterschreitung von Mindestabständen dürfen die Schulen öffnen.

Von Alexander Walter 15.06.2020, 16:05

Magdeburg l Die knapp 450 Grundschulen in Sachsen-Anhalt dürfen trotz Bedenken gegen die Unterschreitung von Mindestabständen im Klassenraum wieder regulär öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am Montagmittag entschieden. Konkret lehnten die Richter die von der Bildungsgewerkschaft GEW unterstützte Klage eines Schulleiters ab.

Beklagt hatte der Lehrer, dass in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sei, dieser für den Unterricht in den Grundschulen aber notfalls unterschritten werden darf. Als einzige Schulform im Land haben die Grundschulen seit heute wieder für alle Schüler geöffnet. Das Urteil betrifft damit rund 70.000 Schulkinder.

Die Regelungen verletzten nicht die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit von Lehrern und Schülern, urteilten die Richter. Auch wenn die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch einzuschätzen sei, bewegten sich die Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt auf niedrigem Niveau.

Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrkräften bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 Metern sei bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen, so das Gericht weiter. Ein Gesundheitsschutz, der die Infektionsgefahr für Lehrer und Schüler gänzlich ausschließe, sei zudem rechtlich nicht zwingend. Maßnahmen müssten geeignet und angemessen sein.

Ein Ausbruch am Wochenende in Magdeburg ändere an der Bewertung nichts. Seit Freitag waren in der Landeshauptstadt 37 neue Fälle registriert worden. Das Gesundheitsamt schloss vorsichtshalber sechs Schulen, am Montag kamen weitere hinzu.

Bildungsminister Marco Tullner (CDU) sagte: „Ich freue mich über das Urteil. Das Ergebnis schafft Rechtssicherheit für alle Schulen und Eltern, aber vor allem sichert es den Weg für Schülerinnen und Schüler zurück in die Schulen."

Gerade in den Schulen brauche man bei allen notwendigen Hygienemaßnahmen dauerhafte Angebote, die sowohl die pädagogischen aber auch sozialen Aspekte beachten. "An den Schulen werden die Hygienemaßnahmen mit großer Sorgfalt umgesetzt."

Die GEW äußerte sich ernüchtert: "Wir sind enttäuscht, dass der Schutz der Lehrer - und damit auch der Kinder - bei der Bewertung der Regeln eine so geringe Rolle gespielt hat, sagte Landeschefin Eva Gerth. Auch wenn das aktuelle Urteil nicht anfechtbar sei, behalte sich die Gewerkschaft weitere rechtliche Schritte vor.