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Corona-Krise Neue Regeln für die Notbetreuung

Die Notbetreuung für Kinder von Berufstätigen wird ausgeweitet. Auch ein Betreuungsschlüssel wurde veröffentlicht.

Von Martin Weigle 17.04.2020, 17:15

Magdeburg l Ab Montag soll das öffentliche Leben in Deutschland wieder teilweise zurückkehren.  Aber was machen Angestellte und Unternehmer, die dann wieder arbeiten gehen, mit ihren Kindern? Für systemrelevante Berufsgruppen wurden zu Beginn der Kontaktbeschränkungen Notbetreuungen für deren Kinder bis 12 Jahren eingerichtet.

Bis zum 9. April waren laut dem Sozialministerium von Sachsen-Anhalt nur etwa fünf Prozent der landesweit 150.441 in Kindertagesstätten angemeldeten Kinder in Notbetreuung. Es gab aber regionale Unterschiede. So lag Stendal mit 6,5 Prozent an der Spitze, in der Stadt Halle lag der Prozentsatz am niedrigsten.

In einem Erlass zur 4. Eindämmungsverordnung, der am Donnerstag  veröffentlicht wurde, gab es eine Erweiterung der Berufsgruppen, die die Notbetreuung für ihre Kinder beantragen können. Auch Angestellte im Einzelhandel ohne Lebensmittelangebot können nun bei den Trägern der Kindertagesstätten und Grundschulen Anträge auf Notbetreuung stellen.

Im Sozialministerium geht man davon aus, dass die Zahl der Kinder in Notbetreuung nur unwesentlich steigen wird. Eine Schätzung des Bundes geht davon aus, dass insgesamt etwa acht Prozent der Kinder in Notbetreuung sein werden.

In den Räumlichkeiten der Kitas dürfen ab Montag maximal fünf Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden. Dabei soll sich auf einer Grundfläche von fünf Quadratmetern nicht mehr als ein Kind befinden. Ausschlaggebend ist die in den Gebäudeplänen angegebene Grundfläche. In Sanitärräumen ist die Zahl auf maximal zwei Kinder und eine Betreuungsperson begrenzt. Grundsätzlich sollen sich so wenige Kinder wie möglich in einem Raum aufhalten, um das Infektionsrisiko gering zu halten.

Die aktuellen, begleitenden Vorgaben zur dritten Eindämmungsverordnung sind noch bis 19. April gültig. Ab Montag können dann neue Anträge auf Notbetreuung gestellt werden.