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Corona-Pandemie Sachsen-Anhalt regelt Betreuung in Horten

Schülerinnen und Schüler dürfen seit Montag wieder in die Schulen in Sachsen-Anhalt. Auch die Notbetreuung in den Horten wurde geregelt.

Von Martin Weigle 05.05.2020, 11:18

Magdeburg l Seit Montag sind die Schulen wieder teilweise geöffnet und Unterricht findet statt. Ab Mittwoch sollen auch Mädchen und Jungen der unteren Klassenstufen in die Schulen zurückkommen. Im Sozialministerium wurde am Wochenende ein Erlass verabschiedet, der die Hortbetreuung für die Grundschüler regelt.

Ute Albersmann, Pressesprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der Volksstimme mit: „Grundsätzlich gelten für die Teilnahme an der Notbetreuung die gleichen Voraussetzungen wie in Krippe und Kindergarten." In den Horteinrichtungen werde ebenfalls mit festen Gruppen gearbeitet. Damit soll eine Kontaktminimierung und eine Nachverfolgbarkeit der Kontakte erreicht werden.

Im Erlass stellt das Ministerium nochmal heraus, dass auch mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes nur eine Notbetreuung stattfindet. Dies gilt auch für den Frühhort. In den Hortgruppen dürfen maximal 15 Kinder gleichzeitig sein. Die Gruppenzusammensetzung darf dabei nicht verändert werden. Diese Regelung soll sowohl an Schultagen, als auch in den Ferien angewendet werden.

Der Erlass ist am 4. Mai 2020 in Kraft getreten und gilt bis auf weiteres.