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Coronavirus Corona-Test für Risiko-Gäste

Ab Samstag tritt in Sachsen-Anhalt ein Beherbergungverbot in Kraft.

26.06.2020, 16:20

Magdburg (vs/ab/dpa) l Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat ein Beherbergungsverbot für Personen, die ihren ersten
Wohnsitz in einer Region haben, in welcher innerhalb von 7 Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus höher als 50 von 100.000 Einwohnern ist, erlassen.

Das heißt, dass einreisende Besucher aus Landkreisen mit einem hohen Corona-Infektionsgeschehen dürfen in Sachsen-Anhalt vorerst nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Diese Regelung gelte ab (dem morgigen) Samstag, teilte das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde am Freitag in Halle mit.

Das Verbot gilt nicht für Menschen, die nachweisen können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind: Diese Personen "müssen über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus", heißt es in der Verfügung. Dieses ärztliche Zeugnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.

Das Beherbergungsverbot gilt ab dem 27. Juni 2020 und tritt mit Ablauf des 1. Juli 2020 wieder außer Kraft.