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Coronavirus Haftstrafen für Corona-Partys

Wie werden Verstöße gegen Coronavirus-Auflagen - etwa das Kontaktverbot - geahndet?

Von Michael Bock 30.03.2020, 11:36

Magdeburg l  Die Bundesländer haben derzeit unterschiedliche Regelungen. In Sachsen-Anhalt sind solche Vergehen seit dem 24. März nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten, sondern sie sind strafbar.

Grundlage dafür ist Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes. Wer also mit anderen Partys feiert oder sich zum Picknick im Grünen trifft, der riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Werden dabei andere angesteckt, sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Die Staatsanwaltschaften im Land befinden über eine mögliche Anklage oder einen Strafbefehl. Der Entscheidung zugrunde gelegt werden dabei zum Beispiel die Schwere der Tat oder die Person des Täters (Alter, Erst- oder Wiederholungstäter).

Zuletzt hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gelobt, dass sich der weit überwiegende Teil der Sachsen-Anhalter an die Corona-Regeln halte.

In anderen Bundesländern, allen voran Nordrhein-Westfalen, gibt es einen Bußgeldkatalog. In NRW wird zum Beispiel für Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit ein Bußgeld von 250 Euro verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, werden für jede Person 200 Euro fällig.

Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld zahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25 000 Euro Bußgeld verhängt werden. Wer trotz Verbots Restaurants oder Kneipen weiterbetreibt, muss 4000 Euro berappen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt: „Wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen.“

Auch Bremen wird Verstöße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unter anderem mit Bußgeldern ahnden. Wer dort das bundesweite Kontaktverbot missachtet, muss mit Strafanzeigen oder Geldstrafen rechnen. Kommen mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit zusammen, die nicht im gleichen Haushalt leben, wird von jedem Beteiligten ein Bußgeld zwischen 100 bis zu 150 Euro fällig. Bremen setzt die Geldstrafen damit etwas niedriger an als Nordrhein-Westfalen.

In Bayern droht bei einem Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro..

Wie sieht es im Ausland aus? Italiens Regierung hat die Geldstrafen für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie erhöht. Verletzungen der strengen Regeln werden dort mit 400 bis 3000 Euro geahndet. Bisher drohte bei Vergehen eine Strafe von 206 Euro; möglich war auch eine Haft von bis zu drei Monaten.

In Frankreich gilt eine landesweite Ausgangssperre. Wer einkaufen oder zur Apotheke gehen will, muss eine Bescheinigung von der Webseite der Regierung herunterladen und mit sich führen, wenn er seine Wohnung verlässt. Ansonsten droht ein Bußgeld von 135 Euro.

Die tunesische Hauptstadt Tunis setzt im Kampf gegen das Virus einen Roboter ein, der die Ausgangsbeschränkung kontrollieren soll. Der gepanzerte Roboter fährt durch die fast menschenleeren Straßen und hält Menschen an, die noch in der Stadt unterwegs sind.