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DDR-Datschen Kündigungswelle ist ausgeblieben

Ein Stückchen Gartenreich ganz für sich, ohne eigenes Land - für viele DDR-Bürger war eine Datsche die Lösung. Viele halten daran fest.

01.10.2016, 06:59

Magdeburg (dpa) l Nach dem Auslaufen des besonderen Schutzes für DDR-Datschengrundstücke gibt es in Sachsen-Anhalt laut Experten zwar kaum Betroffene, aber viel Verunsicherung. Im ersten Jahr der neuen Regelung seien keine gravierenden Kündigungs-Fälle im Land bekannt, sagte Hagen Ludwig vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer in Berlin. Doch die Pächter von einst würden immer älter und viele wollten ihre Datschen abgeben, berichtete Ludwig. Das sei aufgrund der Rechtslage gar nicht so einfach. Vor allem anfangs sei vielen zudem nicht klar gewesen, wann der Eigentümer den alten Vertrag auflösen darf und zu welchen Bedingungen.

Die Aufhebung des Kündigungsschutzes betrifft nur Pächter von Erholungsgrundstücken, die nicht zu Kleingartenvereinen gehören. Rund 500.000 von diesen Datschen gibt es nach Schätzungen des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer noch im Osten. Wie viele es in Sachsen-Anhalt sind, konnten die Experten nicht sagen. Einst hatten die Menschen in der DDR von Kommunen, Kirchen oder Privatleuten eine Fläche für ihre Wochenenderholung gepachtet. Darauf bauten sie massive oder einfache Häuser, manche sogar winterfest, und legten ihre Gärten an. 25 Jahre lang waren sie nahezu unkündbar. Zum 3. Oktober 2015 lief die alte Gesetzesregelung aus.

Doch für die tatsächlichen Eigentümer der Erholungsgrundstücke ist die Kündigung oft unattraktiv, wie Verbandssprecher Ludwig sagte. Bekannt seien vor allem Fälle an der Ostsee, wo die jahrelangen Datschenpächter für Neubauten weichen mussten. Das sei jedoch nur in Lagen mit Bebauungsplan möglich – und oft auch nicht attraktiv.

Viele Datschen-Grundstücke lägen in Außenbereichen und dürften nicht wieder bebaut werden. Zudem müssen die Eigentümer – oft sind es die Kommunen – den alten DDR-Pächtern eine Entschädigung zahlen. Und zwar nach Zeitwert des Gebäudes und der Bepflanzungen. "Die steht den Besitzern auch dann zu, wenn sie selbst kündigen", stellt Verbandssprecher Ludwig klar. Das sei vielen Datschenbesitzern nicht klar. Für Verunsicherung sorge die Gesetzeslage auch bei jenen Pächtern, die ihre alte Erholungsscholle abgeben wollten, erklärte Ludwig. Denn wenn sie ihre Datsche verkauften, ende automatisch der alte DDR-Pachtvertrag und die Fläche falle an den Eigentümer zurück.

Ein Trick: Ist der Eigentümer einverstanden, dass das Grundstück weiter als Erholungsgarten genutzt wird, kann ein dreiseitiger Vertrag geschlossen werden, um dieses Problem zu umgehen. Mit diesen und ähnlichen Fragen wendeten sich verunsicherte Datschenbesitzer oft an die Experten des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer.