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Diäten Linke-Abgeordnete legt ihre Finanzen offen

Kristin Heiß findet, Abgeordnete sollen ihre finanziellen Möglichkeiten offenlegen. Die Linken-Politikerin legt die Karten auf den Tisch.

Von Michael Bock 07.07.2016, 01:01

Magdeburg l Die Landtagsabgeordnete der Linken, Kristin Heiß, macht ihre Einkünfte und Ausgaben öffentlich (siehe Grafik). Es gebe „viele Halbwahrheiten, Gerüchte und Vermutungen über die finanzielle Lage von Abgeordneten“, sagt die 32-Jährige, die im März erstmals ins Parlament gewählt worden war. „Ich finde es wichtig, dass gerade Abgeordnete transparent arbeiten und ihre Möglichkeiten offenlegen.“ Sie bekomme jedenfalls „sehr positive Reaktionen“, sagt Heiß am Mittwoch.

Die Volksstimme hatte berichtet, dass die Abgeordnetendiäten zum 1. Juli um 4,2 Prozent auf 6226,72 Euro brutto im Monat gestiegen sind. Seit dieser Wahlperiode orientiert sich die Höhe der Diäten an der Entwicklung der Löhne in Sachsen-Anhalt.

Abgeordnete können neben dem Mandat weiteren Tätigkeiten nachgehen. Heiß sagt: „Meiner Erfahrung nach ist die Arbeit als Politikerin ein Vollzeitjob – ich kann mir momentan nicht vorstellen, noch einen anderen Beruf auszuüben.“

  • Zusätzlich zur Diät erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale für allgemeine Kosten, die aus der Abgeordnetentätigkeit entstehen. Davon können etwa die Miete von Wahlkreisbüros, Telefonkosten, Werbematerial und Veranstaltungen bezahlt werden. Die Pauschale beträgt 1809 Euro im Monat. Heiß sagt: „Im Landtag steht mir ein möbliertes und mit Computer und Telefon ausgestattetes Büro zur Verfügung.“
  • Wer als Abgeordneter neu startet, muss sich ein Wahlkreisbüro einrichten. Damit Schreibtisch, Stühle, Schränke, Lampen angeschafft werden können, zahlt das Land einen Zuschuss für die Erstausstattung. Nach Antrag erstattet der Landtag die Ausgaben in Höhe von maximal 1534 Euro.
  • Auf Antrag erhält ein Abgeordneter die nachgewiesenen Aufwendungen für alle Personalkosten eines Mitarbeiters inklusive der Arbeitgeberanteile und -beitragszuschüsse zur gesetzlichen Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen. Die Aufwendungen werden unmittelbar aus der Landeskasse an den Mitarbeiter gezahlt. Familienmitglieder dürfen nicht eingestellt werden.
  • Abgeordnete erhalten eine kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse), die für Fahrten innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und für Reisen nach Berlin oder Bonn gilt.
  • Erstattet werden auf Antrag Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag des Landtages, der Fraktion oder eines Ausschusses.