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Diebstahl Mann drohen 13 Monate Gefängnis

Einen Tag nach einem Diebstahl hat das Amtsgericht Halberstadt einen Mann zu acht Monaten Haft verurteilt.

Von Dennis Lotzmann 26.10.2017, 14:32

Halberstadt l Für drei Diebstähle in gut drei Monaten hat ein 21 Jahre alter Mann aus Marokko die Quittung bekommen: Ein Richter des Amtsgerichts Halberstadt hat den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgrund einer neuerlichen einschlägigen Tat zu acht Monaten Haft verurteilt. Erlangt das Urteil Rechtskraft, kommen sehr wahrscheinlich weitere fünf Monate Haft aufgrund zwei vorheriger Taten, die bislang zur Bewährung ausgesetzt worden waren, hinzu.

Der Mann war am Dienstag gegen 17.45 Uhr von einem Detektiv des Media-Marktes in Halberstadt beim Diebstahl von einem Tablet und einem Bluetooth-Lautsprecher im Gesamtwert von 229 Euro erwischt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck im besonders beschleunigten Verfahren Anklage.

Nach Angaben von Richter Holger Selig gestand der Angeklagte den Diebstahl der beiden Elektronikartikel. „Dem Versuch, aufgrund erheblichen Alkoholgenusses mildernde Umstände geltend zu machen, konnten wir allerdings nicht folgen, da es dafür keine Anhaltspunkte gab“, so der Strafrichter.

Verschärfend sei hinzugekommen, dass der Mann erst am 28. September wegen zweier im Juli begangener Diebstähle vom Amtsgericht Halberstadt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Er habe damals Kleidung sowie einen Handmixer im Gesamtwert von rund 680 Euro entwendet. Dieses Urteil sei seit 6. Oktober rechtskräftig, so Selig.

Er verurteilte den Mann – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – nun zu acht Monaten Haft. Der vom Pflichtverteidiger angeregten Aussetzung dieser Strafe zu Bewährung folgte Selig nicht. Erlange dieser Richterspruch Rechtskraft, drohe im Anschluss der Widerruf der im September ausgesprochenen Bewährung, kündigte Selig an. Dann müsse der Mann mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Monaten rechnen. Laut Polizei ist der Mann zunächst wieder auf freiem Fuß.

Hinzu kommt, dass die Duldung des Mannes am heutigen Donnerstag ausläuft. Er muss nach Verbüßen der Haft mit der Ausweisung rechnen.

Oberstaatsanwalt Roggenbuck sieht in dem Urteil Signalwirkung: „Es ist für uns der erste Fall, dass ein verurteilter Täter aus dem Ausland nach so kurzer Zeit wieder straffällig wird. Das Verfahren zeigt aber, dass wir hier sehr konsequent sind.“