1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. 19 Klagen gegen Volkswagen in Magdeburg

Diesel-Gate 19 Klagen gegen Volkswagen in Magdeburg

Vor dem Landgericht Magdeburg wollen 19 Autobesitzer eine höhere Nutzungsentschädigung aushandeln, als vom Autobauer VW angeboten.

Von Bernd Kaufholz 07.06.2018, 10:33

Magdeburg l 115 Zivilverfahren liegen auf dem Tisch des Landgerichts Magdeburg – Tendenz steigend – und 19 davon wurden am Donnerstag vor der 10. Zivilkammer verhandelt. Die Akten, säuberlich aufgereiht, auf dem Tisch links neben Zivilrichter Christian Löffler.

Schon vor Prozessbeginn brennt vor Saal B 13 die Luft. Dirk Adamczyk, der einen VW „Tiguan“ fährt, sagt: „Ich bin betrogen worden. Ich will nicht mehr Kunde zweiter Klasse sein. Ich will mein gutes Recht.“ Und Frank Zellner aus Colbitz, der einen Golf Turbo Diesel fährt, fürchtet Fahrverbote. Er pocht auf „Wiedergutmachung“. Es könne nicht sein, dass sich VW versuche, sich herauszuwinden. „Dem Konzern fehlt jegliche Einsicht ins Unrecht“, schimpft er.

Die Anträge der Kläger sind unterschiedlich. So wollen einige ihren alten Diesel eins zu eins ersetzt haben. Löffler schüttelt den Kopf: „Vielleicht in den USA. Aber das deutsche Zivilrecht gibt das nicht her.“ Die Höhe der Entschädigung beziehe sich immer auf die Laufleistung des Autos. Und genau dort liegt auch gestern der Streitpunkt zwischen Klägern und VW. So bietet der Konzern 250 000 Kilometer Laufleistung an, die Kläger pochen hingegen auf 300 000. Zur Erläuterung: Die Nutzungsausfallentschädigung berechnete sich nach einer Formel deren einer Bestandteil die Laufleistung ist. Je niedriger die Laufleistung angesetzt wird, desto mehr Nutzungsausfall wird dem Kläger angerechnet. Oder andersherum, desto weniger Entschädigung bekommt er. 500 000 Kilometer, wie gestern ein Kläger forderte, werde keine Chance haben, so der Richter.

Urteile gibt es in zwei Fällen. Richter Christian Löffler weist die Klagen von VW-Fahrern gegen ein Osterwiecker und ein Bernburger Autohaus ab. Die Käufer hatten gerichtlich erstreiten wollen, dass ihr Schummel-Diesel ohne finanzielle Abstriche durch ein Modell gleicher Bauart ersetzt wird. Das sei nach dem Gesetz ein „unmögliche Leistung“, so Löffler. Zum einen gebe es gleichartige Neuwagenmodelle nicht mehr. „Die Modelle sind inzwischen modifiziert worden, und nach deutschem Zivilrecht muss immer die Zahlung für die Nutzung des beanstandeten Fahrzeugs eingerechnet werden.“

Auch diejenigen, die gegen VW-Töchter Audi, Seat und Skoda geklagt haben, werden wohl leer ausgehen. In den Fällen, da es um eine Entschädigungshöhe geht, blieb VW-Anwältin Katrin Hansen bei der Strategie des Konzerns, zu beantragen die Klage abzuweisen und sich gerichtlich nicht zu vergleichen.

Richter Löffler verwies mehrfach darauf hin, dass es nur sehr wenige Urteile von Oberlandesgerichten gebe, die eine gewisse Richtung für die juristische Tendenz mit den Klagen gegen VW aufzeigen.

„Alles Taktik“, meinen  Juristen, die VW-Fahrer vertreten. Der Konzern lege zwar nach jedem Urteil, dass zu Ungunsten von VW gesprochen wurde, Berufung ein, aber kurz vor der OLG-Verhandlung ziehe man das Rechtsmittel meistens zurück und vergleiche sich. Der Grund: So solle erreicht werden, dass möglichst wenig obergerichtliche Urteile gesprochen werden, an denen sich erste Instanzen orientieren können.

Der tragische Höhepunkt des Prozesstages war der Fall eines  Rollstuhlfahrers. Er hatte sich einen VW „Caddy“ gekauft, der behindertengerecht von VW geliefert wurde. Die Rentenkasse hatte weitere Umbauten in Höhe von 10 000 Euro bezahlt. Dumm nur, sein Anwalt hatte diesen Umstand weder dem Gericht noch VW mitgeteilt. Die Parteien werden sich in diesem Sonderfall wohl außergerichtlich einigen. Beide Seiten stellten gestern keine Anträge.

Den Kommentar zum Thema gibt es hier.