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Doppelmord  Lebenslange Haft für 27-jährigen Angeklagten

Ein 27-Jähriger aus dem Thalenser Ortsteil Westerhausen soll wegen Doppelmordes lebenslang in Haft. Die Verteidigung geht in Revision.

Von Dennis Lotzmann 02.05.2016, 17:50

Thale/Magdeburg l Skrupelloser Räuber oder brutaler Mörder? Eine Frage, die die Richter der Schwurgerichtskammer vor dem Landgericht Magdeburg mit Blick auf einen 27-jährigen Angeklagten beantwortet haben: Oliver M. ist in der Nacht zum 14. August vorigen Jahres nicht nur in ein Wohnhaus im Thalenser Ortsteil Westerhausen eingedrungen, um Geld und EC-Karte zu stehlen, sondern hat obendrein zwei wehrlose Menschen erschlagen. Dafür wurde der Mann aus dem Harzdorf am Montag wegen Doppelmordes zur Höchststrafe verurteilt: Lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Der Verurteilte nahm den Richterspruch eher teilnahmslos zur Kenntnis. Offenbar ist ihm nicht klar, welche Konsequenzen das Urteil – wird es rechtskräftig – hat: Eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren scheidet aus. Mit dem Urteil, das auch die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt beinhaltet, würdigte die Kammer die brutale und heimtückische Vorgehensweise und folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Der 14. August 2015 ist ein lauer Sommertag. Die Freibäder sind gut besucht, die Harzer freuen sich an diesem Freitag auf das Wochenende. Am späten Nachmittag wird im Wohnhaus des 87-jährigen Edwin M. ein Brand entdeckt. Die Feuerwehren eilen heran, den Schwelbrand haben sie rasch unter Kontrolle. Die Befürchtung, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Westerhausen die Runde macht, bestätigt sich. Der 87-jährige nahezu blinde Mann ist ebenso tot wie sein 57 Jahre alter Sohn, der körperlich gehandicapt ist. Die Tragik, die zunächst vermutet wird, muss wenig später korrigiert werden: Edwin und Walter M. sind nicht erstickt, sondern wurden brutal erschlagen.

Die Kripo ermittelt mit Hochdruck. Im November liegen gegen Oliver M. erdrückende Beweise vor, die Handschellen klicken. Aus Sicht von Staatsanwalt Ralf Ebbing ist der heute 27-Jährige in jener Nacht nach dem Konsum von zwei „Linien" Crystal und Bier in das Haus eingedrungen, um Geld zu stehlen. Offenbar nicht zum ersten Mal. Er kannte sich aus, weil er wohl mehrfach dort eingedrungen war, um Geld und Alkohol zu entwenden.

Diesmal geht die Sache jedoch schief. Oliver M., der sich laut Anklage vorsorglich mit einer Eisenstange bewaffnet hat, lässt etwas zu Boden fallen. Der 87-Jährige Edwin M. wird wach – es ist sein Todesurteil. Oliver M. soll ihn ebenso erschlagen haben wie den 57-jährigen Walter M.

Der Angeklagte räumte nach seiner Festnahme zwar den Einbruch ein, bezichtigte jedoch einen Komplizen der Morde. Dafür fanden aber weder Polizei noch Gericht Beweise. Im Gegenteil: Laut Zeugen sollen sich beide Männer damals „spinnefeind" gewesen sein, weil M. dem angeblichen Komplizen gerade die Freundin ausgespannt hatte. Dass jene Frau Oliver M. mit den Worten „es gibt Versorger und es gibt Versager" erst zur Tat angestiftet haben könnte, ist Ironie der Geschichte.

Letztlich bleibt die Komplizen-Theorie vor Gericht absolut unplausibel. Obendrein finden die Ermittler allein von Oliver M. DNA am Tatort. Genug für eine Verurteilung zur Höchststrafe. Zu wenig Beweise jedoch für die Verteidigung. Rechtsanwalt Jens Glaser ist  bereits in Revision gegangen.