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Gerichtsprozess Eilantrag gegen Verkürzung des Genesenenstatus abgelehnt

Von dpa 10.03.2022, 13:39
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Magdeburg - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat einen Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Erkrankung abgelehnt. Dass ihm ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung besonders schwerwiegende Nachteile drohten, habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, teilte das Gericht am Donnerstag in Magdeburg mit (Aktenzeichen: 1 B 48/22 MD). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Antragsteller wollte den Angaben zufolge erreichen, dass sein Genesenenstatus über sechs Monate beibehalten und nicht auf 90 Tage verkürzt werde. Eine einstweilige Anordnung hätte den Richtern zufolge aber nur dann erlassen werden können, wenn dem Kläger nicht hätte zugemutet werden können, die rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Das Gericht verwies auch darauf, dass sich Bundes- und Landesregierungen bereits auf schrittweise Öffnungen verständigt hätten. Dabei sei davon auszugehen, dass ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen werden. Der Genesenennachweis des Antragstellers gelte aber - auch bei der verkürzten Dauer von 90 Tagen - bis über den 20. März hinaus.