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Urteil wegen fahrlässiger Tötung Einbrecher in Sandersdorf überfahren und getötet: Urteil nach Revision rechtskräftig

Im Fall eines bei der Verfolgung überfahrenen und getöteten Einbrechers hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau bestätigt. Die Eltern des Opfers hatten Revision beantragt.

Aktualisiert: 09.12.2021, 17:10
An diesem Garagenkomplex in Sandersdorf soll sich der Vorfall ereignet haben.
An diesem Garagenkomplex in Sandersdorf soll sich der Vorfall ereignet haben. (Foto: Ruttke)

Sandersdorf - Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung rund um einen überfahrenen Einbrecher an einem Garagenkomplex in Sandersdorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz am 30. November entschieden. Zuvor hatten die Eltern des Opfers Revision beantragt.

Am Landgericht Dessau war am 22. April 2021 ein 31-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte einen Einbrecher von seiner Garage aus mit dem Auto verfolgt und überfahren - der Einbrecher kam in Folge seiner Verletzungen zu Tode. Im Hauptverfahren war zunächst wegen Totschlags ermittelt worden, der dafür notwendige Tötungsvorsatz konnte allerdings in der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden. Das Gericht hatte den Fall sogar gutachterlich nachstellen lassen.

Die Eltern des Opfers waren im Verfahren als Nebenkläger aufgetreten. Da der Bundesgerichtshof keine Widersprüche im ursprünglichen Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau entdecken konnte, ist der Revision der Nebenkläger nun als unbegründet verworfen worden.