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Entwicklung Sachsen-Anhalt fördert Familienbildung

Statt eines Programms zur Förderung von Familienurlaub sollen Eltern in Sachsen-Anhalt die Sicherheit im Umgang mit Kindern bekommen.

05.08.2019, 07:33

Magdeburg (dpa) l Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Sachsen-Anhalt kein Programm zur Förderung von Familienurlaub für sozial benachteiligte Menschen. Stattdessen fördert das Land sogenannte Familienbildungs- und -begegnungsmaßnahmen, wie das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Magdeburg mitteilte. Den Angaben nach nahmen im vergangenen Jahr 2810 Menschen an Familienbildungsmaßnahmen teil, im Jahr 2017 waren es 1631. Bei den sogenannten Familienbegegnungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten gab es 1493 Teilnehmer nach 1619 Teilnehmern im Jahr zuvor. Die geförderten Angebote seien darauf ausgerichtet, die Kommunikations und Erziehungskompetenz von Vätern und Müttern zu stärken.

"Die Eltern sollen eine Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern erhalten, um diese in ihrer Entwicklung zu fördern", umreißt das Ministerium die Inhalte der geförderten Maßnahmen. Diese beinhalteten "insbesondere auch die Vermittlung von Gewaltfreiheit als Basis für eine entwicklungsfördernde sowie anleitende Erziehung." Auch Themen wie Ernährung, Entspannung und Bewegung als zentrale Bestandteile des Alltags innerhalb der Familien würden angesprochen.

Wie viele Familien die Angebote genutzt haben, wird den Angaben des Ministeriums zufolge nicht erfasst. Lediglich die Zahl der Teilnehmer beziehungsweise die Dauer der Teilnahme würden statistisch erhoben. Auch über die durchschnittliche Dauer der Förderung gab es keine Angaben. "Die Angebote finden meist in Zeiträumen von zwei bis 14 Tagen statt. Oftmals handelt es sich um Wochenendangebote oder Angebote über einen Zeitraum von sechs Tagen", hieß es.

Auch zu einer durchschnittlichen Fördersumme gab es keine Angaben. Je nach Maßnahme wird die Förderung als Anteilsfinanzierung von bis zu 70 Prozent der Gesamtausgaben unter einem bestimmten Höchstbetrag gewährt. In anderen Fällen werde ein Festbetrag von 33 Euro pro Tag mit Übernachtung oder 13 Euro bei Tagesveranstaltungen gewährt.