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Fall Hannes Prügelnden HFC-Fan erwartet Geldstrafe

Das Amtsgericht Haldensleben soll nach einer Körperverletzung über den Strafbefehl gegen einen 37-Jährigen aus Halle entscheiden.

Von Matthias Fricke 16.05.2018, 01:01

Haldensleben l Das Amtsgericht Haldensleben soll demnächst über einen Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg auf Strafbefehl gegen einen 37-jährigen Fan des Halleschen Fußballclubs (HFC) entscheiden, der einen von Hannes Schindlers Begleitern an jenem 1. Oktober 2016 ins Gesicht geschlagen haben soll. Das bestätigte diese Woche Landgerichtssprecher Christian Löffler auf Nachfrage. Im Raum stehe eine „Geldstrafe im unteren Bereich“.

Der damals 25-jährige FCM-Fan Hannes hatte mit drei Freunden in Magdeburger Fan-Kleidung am 1. Oktober 2016 am Bahnhof Haldensleben die Regionalbahn betreten. Darin hielten sich etwa 80 zum Teil alkoholisierte Ultras des Halleschen FC auf. Sie kamen von einem Auswärtsspiel ihrer Mannschaft in Köln.

Am Bahnhof Haldensleben stiegen Hannes und seine drei Freunde an unterschiedlichen Türen in den Zug ein, wie die Ermittlungen später ergaben.

Erst als sich diese schlossen, erkannten die vier Anhänger des Magdeburger Clubs ihre missliche Lage. Hannes Schindler wollte offenbar den bereits angefahrenen Zug noch schnell verlassen. Ihm soll es nach den damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft Magdeburg auch gelungen sein, die Türen selbstständig zu öffnen. Er stürzte aus dem bereits angefahrenen Zug etwa 300 Meter hinter dem Bahnhof Haldensleben gegen einen Signalkasten. An den schweren Verletzungen verstarb der junge Mann am 12. Oktober im Krankenhaus. Im Frühjahr 2017 stellte die Staatsanwaltschaft Magdeburg die Ermittlungen im Fall Hannes ein. Ein „Fremdverschulden Dritter“ sei nicht erkennbar gewesen, begründete dies damals die Staatsanwaltschaft.

Die Eltern des Verstorbenen legten über einen Anwalt Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Für Rechtsanwalt Burkhard Rayling aus Wolmirstedt fehlt in den Akten ein aussagekräftiges Gutachten darüber, ob und wie Hannes die Tür öffnen konnte. „Das ist für uns der Knackpunkt“, sagt er.

Seither wird bei der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg die Rechtmäßigkeit der Einstellung überprüft. Klaus Tewes, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg: „Das wird noch weiter etwas Zeit in Anspruch nehmen.“

Grund der Verzögerung: Die Akte befindet sich seit einigen Wochen im Amtsgericht Haldensleben. Dort hatte die zuständige Amtsrichterin die Kartons angefordert.

Mit der Einstellung der Untersuchungen im Fall Hannes hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg auch einen Antrag auf Strafbefehl wegen Körperverletzung an einen von Hannes Begleitern gestellt. Er war in einem anderen Bereich der Regionalbahn von dem 37-jährigen Beschuldigten ins Gesicht geschlagen worden. Das Opfer erlitt außer Schwellungen und Hämatomen aber keine schwereren Verletzungen. Die Entscheidung über den Strafbefehl soll nach Angaben von Landgerichtssprecher Löffler in den kommenden Wochen erfolgen. Neben der Einstellung des Verfahrens oder dem Erlassen des Strafbefehls, könnte die Richterin auch eine weitere Ermittlungen anordnen. Beantragt sei „eine Geldstrafe im unteren Bereich“. Genauere Angaben wollte er dazu aber nicht machen.

Der tragische Tod des FCM-Fans Hannes Schindler lässt auch eineinhalb Jahre nach dem Vorfall die Magdeburger nicht los. Erst Anfang April dieses Jahres hatten zwei Dutzend FCM-Fans vor dem Justizzentrum in Magdeburg erneut gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens demonstriert.