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Fall Jalloh Akten wandern ins Geheimzimmer

Der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt übernimmt den Fall Jalloh. Politiker sollen im Landtag Einblick in Akten erhalten.

Von Jens Schmidt 09.12.2017, 00:01

Magdeburg l Das Justizministerium wird in den nächsten Tagen eine Kopie der Ermittlungsakten zum Fall Oury Jalloh an den Landtag übergeben. Hunderte von Ordnern wandern dann in die sogenannte Geheimschutzststelle, wo Abgeordnete unter strengen Auflagen (Kopien sind nicht erlaubt) die Papiere einsehen. Das hat der Rechtsausschuss gestern mit Justizministerin Annemarie Keding (CDU) und Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad vereinbart.

Der Landtag will die Akten auf Ungereimtheiten durchforsten. Die Linke erneuerte ihre Forderung nach einem unabhängigen Staatsanwalt von außerhalb Sachsen-Anhalts sowie nach einem Untersuchungsausschuss.

Oury Jalloh aus Sierra Leone verbrannte 2005 in einer Polizeizelle in Dessau. Angeblich hat er sich selbst angezündet, obwohl er gefesselt war. Ein Polizist wurde wegen unterlassener Hilfeleistung 2012 zu einer Geldstrafe verurteilt. Die These wurde durch neue Untersuchungen und ein Schreiben des Dessauer Oberstaatsanwalts Folker Bittmann erschüttert: Jalloh war demnach bewusstlos als das Feuer ausbrach. Sein Verdacht: Mord durch Polizisten. In der Justiz hatten viele erwartet, dass die Ermittlungen wieder starten. Doch der zwischenzeitlich eingeschaltete Generalbundesanwalt lehnte eine Übernahme ab. Wegen der Nähe zum Tatort und verdächtigen Polizisten ging das Verfahren nicht nach Dessau, sondern nach Halle. Die Staatsanwaltschaft dort stellte im Oktober das Verfahren jedoch ein.

Die Anwältin der Hinterbliebenen legte Beschwerde ein. Eigentlich müsste darüber Halle befinden. Wegen des öffentlichen Drucks gab Justizministerin Keding den Fall direkt an Generalstaatsanwalt Konrad. Er entscheidet nun, ob Mordermittlungen starten. Sollte er dies ablehnen, könnten die Hinterbliebenen das Oberlandesgericht Naumburg anrufen. Das könnte Ermittlungen erzwingen.