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FinanzkontrolleGroßrazzia gegen Lohndumping

Eine Gebäudereinigungs- und Dienstleistungsfirma aus Magdeburg ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Von Bernd Kaufholz 21.06.2018, 01:01

Magdeburg l Das Hauptzollamt Magdeburg ist gestern in den frühen Morgenstunden in zwölf Bundesländern mit rund 1400 Beamten in mehr als 100 Reinigungsobjekten eingerückt. Rund 1000 Zeugen wurden vernommen.

Nach Aussage der zuständigen Finanzkontrolle-Einheit war es die bisher größte Durchsuchungsaktion bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

„Wir ermitteln seit Juni 2017, weil wir davon ausgehen, dass die Magdeburger Firma zu wenig Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung abgeführt hat“, sagt Annica Wieblitz vom Hauptzollamt Magdeburg. „Außerdem besteht der Verdacht, dass die fünf Verantwortlichen des Unternehmens gegen die Arbeits- und Lebensbedingungen sowie gegen das Mindeslohngesetz verstoßen haben.“

Der konkrete Vorwurf laute, dass der Mindestlohn für Gebäudereinigung beziehungsweise der allgemeine Mindestlohn „seit dem Jahr 2011 bis mindestens Juni 2017“ an die Mitarbeiter nicht gezahlt wurde. Die Tatverdächtigen haben, so ergaben die bisherigen Ermittlungen, für die zu reinigenden Objekte „unrealistisch niedrige Reinigungszeiten vorgegeben“.

So seien zum Beispiel für eine Hotelzimmer-Säuberung zehn Minuten veranschlagt worden, obwohl 20 Minuten nötig gewesen seien. Mit anderen Worten: Der sogenannte Reinigungsschlüssel wurde viel zu niedrig angesetzt.

Außerdem seien bis Ende 2013 eine Vielzahl osteuropäischer Subunternehmer für das Magdeburger Unternehmen tätig gewesen. „In diesem Zusammenhang ermitteln wir zusätzlich wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit“, so Wieblitz.

Die Höhe der „nicht vergüteten Löhne“ bewege sich voraussichtlich im hohen einstelligen Millionenbereich. „Hinzu kommt, dass zu wenig Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt wurden. Ebenfalls im einstelligen Millionenbereich.“

Im Zuge der Hausdurchsuchungen wurden 900.000 Euro eingezogen, um das Verfahren zu sichern. Einer der vier Verdächtigen befand sich gestern im Urlaub. Seine Wohnräume wurden durchsucht.

Im Laufe des Tages waren drei weitere richterliche Durchsuchungsbefehle für Objekte außerhalb Sachsen-Anhalts ausgestellt worden.

Der Paragraf 266a Strafgesetzbuch sieht für Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt im schweren Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten zufolge richtet sich der Anfangsverdacht jedoch auf einen „einfachen Fall“.