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Finanzministerium 1,7 Millionen Euro für Anwälte

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat sich rechtliche Beratungen viel kosten lassen.

Von Michael Bock 26.04.2018, 01:01

Magdeburg l Das Finanzministerium hat in den Jahren 2006 bis 2017 für anwaltschaftliche Beratungen in acht Fällen insgesamt 1,7 Millionen Euro gezahlt – netto. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Kristin Heiß hervor. Die Parlamentarierin hatte nach Rechtsberatungen mit einem Auftragswert von jeweils mehr als 20.000 Euro gefragt.

Die Anwaltskosten der anderen Häuser waren im selben Zeitraum vergleichsweise bescheiden. So gab das Verkehrsministerium für vier Projekte alles in allem gut 134.000 aus, im Umweltministerium waren es 20.400 Euro. In allen anderen Ressorts fielen keine Anwaltskosten von mehr als 20.000 Euro an.

Kristin Heiß sagte am Mittwoch, von den acht Aufträgen des Finanzministeriums seien nur zwei im Finanzausschuss gewesen. „Die Landesregierung versucht nach wie vor, mit viel Kreativität einen Weg vorbei an der Vorlagepflicht des Landtages zu finden. Auch hier zeigt sich, dass Aufträge oftmals intransparent und für den Finanzausschuss nicht nachvollziehbar vergeben werden.“ Es sei höchste Zeit für mehr Transparenz.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte gestern, bei bestimmten Projekten werde verlangt, externen Sachverstand zu nutzen. Anwaltliche Beratungen erfolgten beispielsweise im Zusammenhang mit der EU-weiten Ausschreibung für eine Investorenlösung zum Neubau des Finanzamts Halle. Dafür bekam die „Rauschenbach & Kollegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ exakt 186 975 Euro netto.