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Finzelberg-Prozess Zeuge hat aus TV von Müllskandal erfahren

Ein Ex-Mitarbeiter des Landesamtes für Geologie hat im Finzelberg-Prozess ausgesagt. Der 60-Jährige lieferte nur wenige Details.

Von Bernd Kaufholz 15.06.2017, 11:43

Magdeburg l Beim Korruptions-Prozess gegen den Ex-Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, wurde ein 60 Jahre alter Zeuge gehört, der für die Tongrube Vehlitz zuständig war. Der ehemalige Sachbearbeiter des Landesamtes für Geologie und Bergwesen sollte unter anderem etwas zu den Zuständen im Zusammenhang mit der Tongrube berichten, die ungesetzlich mit Müll aufgefüllt worden war.

Der Zeuge war aufgrund einer langwierigen schweren Erkrankung im Rollstuhl in den Gerichtssaal gebracht worden.

Eigentlich hatte die Wirtschaftskammer am Landgericht Magdeburg auf die Aussage des Zeugen aufgrund des Gesundheitszustandes und ärztlicher Atteste verzichten wollen, allerdings hatte Strafverteidiger Andreas Meschkat am letzten Prozesstag beantragt, den Beamten im Ruhestand doch zu hören. Es war bekannt geworden, dass der Zeuge wieder aktiv in der Schachoberliga unterwegs ist und somit kein Grund mehr vorhanden ist, ihm eine Aussage zu ersparen.

Zur Frage des Vorsitzenden Gerhard Köneke, wann er vom Müllskandal erfahren hatte, nannte er den TV-Bericht "Frontal 21" im März 2007. Am nächsten Morge sei er ins Wirtschaftsministerium zitiert worde. Die Massgabe sei gewese, von nun an über jedes Detail die Tongruben Vehlitz und Möckern betreffend, umgehend ans Ministerium zu berichten.

Über Details zu Kontakten zum Landkreis hatte er kaum noch Erinnerungen. Der 60-Jährige wehrte sich allerdings dagegen, dass die Zulassung für die Müllverfüllung rechtswidrig gewesen sei. Das hätten auch Verwaltungsgerichte bestätigt. Er, widersprach der Aussge, die Kontrolle und Überwachung der Verfüllung der Tongruben sei nicht den Vorschriften entsprechend erfolgt. Mit Finzelberg habe er keinerlei Kontakt gehabt, mit dem Landkreis nur ein-, zweimal.

Nachdem die Kammer aufgrund der Aussage des Zeugen erneut in die Beweisaufnahe aufgetreten war, müssen nun sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidiger erneut plädieren.

Die Staatsanwaltschaft Stendal wirft LäFinzelberg vor, Zuwendungen in Höhe von mehr als 252.000 Euro angenommen und im Gegenzug Genehmigungsverfahren für einen Tongrubenbetreiber vorangetrieben zu haben. Ausserdem soll er 71.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Plädoyer viereinhalb Jahre Haft gefordert.