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Fördergeld-Kontrolle Rechnungshof verliert Rechtsstreit

Die obersten Kassenprüfer haben vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg eine Klage gegen die Landesregierung verloren.

Von Michael Bock 01.06.2016, 01:01

Magdeburg l Der Rechnungshof, damals noch unter dem Präsidenten Ralf Seibicke (CDU), hatte im Oktober 2013 erstmals in seiner Geschichte gegen die Regierung geklagt. Der Streit dreht sich um Patienten-Beiträge von rund 550 Millionen Euro für die Krankenhäuser im Land. Der Rechnungshof kritisiert, dass ihm die Regierung untersagt, die Akten zu prüfen.

Doch vor dem Verwaltungsgericht holten sich die obersten Kassenprüfer jetzt eine blutige Nase. Die Richter wiesen die Klage als „unbegründet“ zurück (Az: 9 A 340/13 MD). Der Rechnungshof habe „keinen Anspruch auf Einsichtgewährung in sämtliche Unterlagen“, heißt es in der Begründung.

Hintergrund: Von 1995 bis 2014 standen insgesamt 1,53 Milliarden Euro für Investitionen in die Krankenhäuser zur Verfügung. Die Fördermittel kamen aus drei Töpfen. Zum einen waren es Gelder vom Land und von den Kommunen, dann Kreditprogramme und schließlich Patienten-Beiträge.

Der Zoff hat sich an letzterem entzündet. Kniffelig an der Sache ist, dass es für die 550 Millionen Euro aus Patienten-Beiträgen eine Sonderregelung gibt. Dieses Geld wird seit 1995 – anders als in anderen Bundesländern – von einer Kommission aus Land, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen auf einem Sonderkonto außerhalb des Landeshaushalts verwaltet. Damit, so die überwiegende Auffassung in der Kommission, müsse man die Bücher nicht für den Rechnungshof öffnen.

Nach Auffassung des Rechnungshofs ist es somit nur „stark eingeschränkt“ möglich, die Krankenhausförderung zu bewerten. Das habe auch für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber einen „erheblichen Transparenz- und Kontrollverlust“ zur Folge.

Das fachlich zuständige Sozialministerium unter dem damaligen Minister Norbert Bischoff (SPD) hatte stets gesagt, dass es sich bei den Krankenhaus-Benutzerbeiträgen nicht um Steuergelder und damit auch nicht um Landeshaushaltsgeld handele.

Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht an. Dem Rechnungshof obliege die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Doch die Benutzerbeiträge würden außerhalb des Landeshaushalts verwaltet, bewirtschaftet und verteilt. Kurzum: Damit könnten sie nicht durch den Rechnungshof kontrolliert werden.

Die Klage richtete sich nicht nur gegen das Sozialministerium, sondern auch gegen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Dieser habe den Rechnungshof so zu unterstützen, dass er seinem Prüfauftrag nachkommen könne, argumentiert der Rechnungshof. Allerdings: In diesem Fall hatte bereits das Landesverfassungsgericht geurteilt, der Rechnungshof könne beim Ministerpräsidenten keinen Anspruch darauf erheben, dass dieser die Prüfbegehren gegenüber den Ministerien durchsetze.

Der jetzige Rechnungshofpräsident Kay Barthel (CDU) hat Berufung eingelegt. Die Sache liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht. „Das ist der Rechnungshof den Steuerzahlern schuldig", sagt Barthel. "Sachsen-Anhalt ist nach wie vor das einzige Bundesland mit einem derart prüfungsfreien Raum im Bereich der öffentlichen Krankenhaus-Investitionen. Das kann und darf nicht sein.“