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Fremdenhass Rufe nach Beobachtung der AfD

Nach der AfD-Beteiligung an Demonstrationen in Chemnitz ist die Debatte um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz neu entbrannt.

Von Michael Bock 03.09.2018, 01:01

Magdeburg/Berlin l In Sachsen-Anhalt fordern SPD, Linke und Grüne eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Aus der CDU kommen ähnliche Signale.

Der Magdeburger SPD-Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka sagte gestern der Volksstimme: „Die Teile der AfD, die ganz offen den Schulterschluss mit rechtsex­tremen Gruppierungen wie der identitären Bewegung praktizieren, gehören in den Fokus des Verfassungsschutzes. Wer über Jahre Teile der Linken beobachtet, sich aber beharrlich weigert, auch ein Auge auf einzelne radikale Strömungen der AfD zu werfen, handelt sich den Vorwurf ein, mit zweierlei Maß zu messen.“

In Sachsen-Anhalt war die AfD 2016 mit 24,3 Prozent in den Landtag gewählt worden.

Henriette Quade (Linke) sagte: „Die AfD ist zweifellos gerade in Sachsen-Anhalt zur ex­tremen Rechten zu zählen. Das zeigt sich in ihren Forderungen, in ihren Verbindungen mit der bereits beobachteten identitären Bewegung und anderen Neonazis und an den Angriffen auf Journalisten bei ihren Demonstrationen.“ Gerade auch Chemnitz zeige, „wie offen die AfD den Schulterschluss mit gewaltbereiten Neonazis sucht“. Insofern müsste der Verfassungsschutz, den eigenen Beobachtungskriterien folgend, eigentlich aktiv werden, fügte sie hinzu. Gleichwohl würde sich dadurch nichts an der Gefährlichkeit der AfD für die demokratische Gesellschaft ändern.

Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann sagte: „Gerade wir in Sachsen-Anhalt erleben die perfide Strategie der AfD: Sie arbeitet offen mit Verfassungsfeinden wie der identitären Bewegung oder der Einprozent-Bewegung zusammen, nach Aufdeckung wird relativiert. Reden von AfD-Mitgliedern sind immer offener völkisch-national einzuordnen. Die AfD gehört klar vom Verfassungsschutz beobachtet.“

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte: „Die AfD hat mit ihrem Rechtspopulismus und ihrem Drängen nach Rechtsaußen den Boden für Rassismus geebnet.“ Es gebe in Deutschland eine besorgniserregende Entwicklung. Stahlknecht betonte, bei einer Konferenz der CDU-Innenminister diese Woche werde auch das Thema erörtert, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung zumindest von Teilen der AfD vorlägen.

Sachsen-Anhalts CDU-Generalsekretär Sven Schulze erklärte: „Die Radikalisierung in der AfD schreitet immer weiter voran. Es stellt sich mittlerweile die Frage, ob es sich bei bestimmten Aussagen, wie von der AfD immer behauptet, nur um Einzelmeinungen von Mitgliedern oder nicht doch um eine Parteilinie handelt. Sollte dies der Fall sein, ist die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) blockte zunächst ab: „Derzeit liegen die Voraussetzungen für eine Beobachtung der Partei als Ganzes für mich nicht vor.“ Seiten 3 und 4

Unseren Kommentar zum Thema finden Sie hier.