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Führerschein Keine Drohnen-Ausbildung in Sachsen-Anhalt

Ab 1. Oktober brauchen Piloten größerer Drohnen einen Führerschein. In Sachsen-Anhalt fehlt es aber an einer Ausbildungsstätte.

27.09.2017, 07:46

Halle (dpa) l Wer vom 1. Oktober an eine größere Drohne steigen lassen will, braucht einen speziellen Führerschein. Den bekommen Interessierte nach Angaben des Luftfahrtbundesamtes (LBA) aber bislang nicht in Sachsen-Anhalt. Die nächstgelegenen zertifizierten Ausbildungsstätten seien in Berlin-Spandau, Dresden oder Braunschweig.

Der Anerkennungsprozess beim Luftfahrtbundesamt nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch", sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts in Halle. Die Liste mit den anerkannten Ausbildungsstellen werde stetig um neue Anbieter ergänzt, sobald diese "die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben". Daher könne sich die Situation in Sachsen-Anhalt auch jederzeit ändern.

Jeder Pilot, der eine Drohne mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm steuern möchte, muss laut der Behörde die nötigen Kenntnisse nachweisen. Der Bewerber für den Drohnen-Führerschein muss mindestens 16 Jahre alt sein, der Nachweis gilt fünf Jahre. Vom  1. Oktober an müssen außerdem alle Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, mit dem Namen und der Anschrift des Piloten gekennzeichnet werden.

Wer seine Drohne privat nutzt, kann ab 14 Jahren den Kenntnisnachweis bei einem Luftsportverband oder einem Verein bekommen. Hintergrund der Regelung ist, dass "Modellflieger regelmäßig in Vereinen organisiert" seien.

Peter Dobisch von der Firma "Flug-Drohnen.de", die verschiedene Dienstleistungen mithilfe von Kamera-Drohnen in Sachsen-Anhalt anbietet, findet den Drohnenführerschein "elementar wichtig". Damit der Betrieb des Geräts sicher abläuft, komme es auf viele verschiedene Details an. Außerdem müsse der Pilot wissen, in welchen Situationen Sondergenehmigungen gebraucht werden, und wie sich das Wetter beispielsweise auf die Flugeigenschaften auswirkt. All das könne man in den Schulungen lernen.

Dobisch kritisierte allerdings die Prüfung, die man an den anerkannten Stellen ablegen kann. "Es gibt keinen einheitlichen Fragenkatalog – jede Prüfstelle hat ihre eigenen Fragen, die mit dem Luftfahrtbundesamt abgestimmt sind." Diese regionalen Unterschiede seien ungerecht und es stehe zu befürchten, dass der jeweilige Kenntnisstand von Drohnen-Piloten nicht vergleichbar ist.

Tatsächlich steht in der Informationsbroschüre des LBA, dass die "anerkannte Stelle die Prüfungsfragen in eigener Verantwortung ausarbeitet". Die Fragen sollen anhand eines Lehrplans, den das Bundesamt herausgegeben hat, erstellt werden. Die Prüfung kann gemäß  dem LBA-Regelwerk schriftlich, mündlich oder auch am Computer erfolgen. Abgefragt werden die Themenbereiche Luftrecht, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation.

Wird ein Drohnenpilot ohne den Nachweis von Fachkenntnissen mit einem Fluggerät erwischt, das mehr als zwei Kilogramm wiegt, muss er sich auf ein Verwarn- oder Bußgeld einstellen.