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Gefängnis Drogen, Handys und Waffen in JVAs

Ob Smartphones und Drogen - in vielen Gefängnissen Sachsen-Anhalts finden Bedienstete immer wieder verbotene Gegenstände.

16.02.2020, 09:00

Magdeburg (dpa) l In den Gefängnissen des Landes sind im vergangenen Jahr zahlreiche verbotene Gegenstände gefunden worden. "In allen Justizvollzugsanstalten des Landes werden regelmäßig alle Bereiche in unterschiedlichen zeitlichen Abständen kontrolliert", sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Magdeburg. Im vergangenen Jahr wurden bei den Durchsuchungen insgesamt 435 Gramm Drogen und 116 Mobiltelefone gefunden. Im Jahr zuvor wurden noch 692 Gramm Drogen, aber nur 85 Mobiltelefone entdeckt.

Neben Drogen und Handys werden regelmäßig auch selbstgefertigte Waffen, Messer und heimlich mitgenommene Werkzeuge aus den Arbeitsbereichen wie etwa Schraubenzieher sichergestellt. "Sie gelten im Vollzug als nicht mehr außergewöhnlich", sagte der Ministeriumssprecher. Die Bediensteten kontrollierten deshalb alle Bereiche in den Gefängnissen – von den Hafträumen über die Freizeitbereiche und Höfe bis hin zu den Arbeitsstätten und Werkhallen. Auch die Wege, die zu diesen Bereichen führten, stünden im Fokus bei den Kontrollen.

Selbst Bekannte und Verwandte von Inhaftierten müssten bei einem Besuch in einer JVA eine Durchsuchung über sich ergehen lassen. Wie das Justizministerium auf seiner Internetseite erklärt, müssen alle Gäste durch Metallsuchrahmen laufen, wenn sie ein Gefängnis betreten. Manchmal würden sie auch mit einer elektronischen Sonde abgesucht. Handys und Smartphones müssten sie an der Pforte abgeben, hieß es.

Sie dürften auch keinerlei Gegenstände – weder Geld noch anderes – einem Gefangenen geben. "Zuwiderhandlungen dieses Verbots ziehen zwingend den sofortigen Abbruch des Besuchs sowie gegebenenfalls ein dauerhaftes Besuchsverbot nach sich", teilte das Justizministerium weiter mit.

Wenn Bedienstete Drogen oder andere verbotene Dinge bei den Inhaftierten finden würden, ziehe das ein Disziplinarverfahren nach sich. "Einzelfallbezogen können dabei sowohl ein Verweis, aber auch Arrest als Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen", so der Ministeriumssprecher. In besonders schweren Fällen gebe es eine Anzeige und möglicherweise strafrechtliche Folgen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Nach Ministeriumsangaben waren zum Stichtag am 30. November 2019 fast 1700 von rund 1900 Haftplätzen belegt. Neben 18 Haftplätzen in der Sicherungsverwahrung verfügen die Gefängnisse im Land über 22 Plätze für den Jugendarrestvollzug sowie 124 Haftplätze im offenen Vollzug.