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Gehälter Obergrenze für Zuviel-Verdiener im Land

Landtag und Rechnungshof fordern die Regierung in Sachsen-Anhalt auf, einst vereinbarte Gehaltsgrenze für Landesfirmen-Chefs einzuhalten.

Von Jens Schmidt 23.11.2018, 00:01

Magdeburg l Das Land Sachsen-Anhalt ist derzeit an 28 privatrechtlichen Unternehmen beteiligt - über diverse Töchter sind es 50. Zehn Firmen sind sogar voll in Landeshand. Seit Jahren umstritten sind die Geschäftsführergehälter. Obgleich die Firmen „Töchter“ des Landes sind, verdienen einige ihrer Chefs mehr als Minister. Bereits 2003 hatte der Landesrechnungshof dringend empfohlen, eine Obergrenze einzuziehen. Zumal diese Firmen kein Pleite-Risiko tragen. Der Landtag beschloss 2004 das Limit: Es liegt beim Salär eines Staatssekretärs (Vize-Ministers).

Aktuell läge die Grenze bei gut 130.000 Euro brutto. Doch die zuständigen Minister haben es in den Aufsichtsräten zugelassen, dass die Vorgabe aufgeweicht wurde. So erhält die Lotto-Toto-Chefin 145.000 Euro. Die beiden Chefs der landeseigenen Sanierungsgesellschaft MDSE bekommen jeweils mehr als 160.000 Euro. Und der Geschäftsführer der Salus (Landes-Psychiatrien) verdient sogar 225.000 Euro – und damit mehr als Ministerpräsident Reiner Haseloff (etwa 175.000 Euro).

Da einige Geschäftsführer bald in Rente gehen und es immer schwerer wird, Nachfolger zu finden, wollte das Finanzministerium noch mehr Verhandlungsspielraum - nach oben. Das Ressort von Minister Andre Schröder (CDU) legte ein neues Beteiligungshandbuch vor, in dem die Richtlinien festgelegt sind. Abweichungen nach oben würden zwar begründet, müssten aber möglich sein. Der Landesrechnungshof kritisierte die weichen Soll-Vorschriften und warnte: Damit würde das Tor zur Beliebigkeit weit aufgestoßen.

Der Rechnungshof prüft derzeit ohnehin einige Gesellschaften, da Chefgehälter zum Teil deutlich schneller wuchsen als jene im öffentlichen Dienst. Auch bei den Abgeordneten läuten die Alarmglocken. Die Linke beantragt daher, dass die Regierung die Gehalts-Obergrenze grundsätzlich wieder einhält. Wegen der Brisanz ziehen die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne nach – und fordern die Regierung zum Maßhalten auf: Die Obergrenze muss weiterhin gelten – begründete Ausnahmen müssten ausführlich dokumentiert werden. Finanzminister Schröder will dem nachkommen. Im Dezember debattiert darüber der Landtag.

Die Fraktionen fordern zudem mehr Transparenz. Jährlich erscheint zwar ein Beteiligungsbericht - doch nur sieben der 28 Firmen mit Landesanteilen geben die Chefgehälter an. Grund: Den Geschäftsführern bleibt es in Sachsen-Anhalt selbst überlassen, ob sie ihren Verdienst veröffentlichen. In Brandenburg etwa ist das bei Landesfirmen Pflicht. Die Koalitionsfraktionen fordern, dass künftig ab einer Beteiligung von 25 Prozent die Daten publik werden. Die Linke geht weiter und fordert Transparenz von sämtlichen Firmen mit Landesanteilen - auch den öffentlich-rechtlichen wie der Investitionsbank.