Gemeinsames Lernen in Sachsen-Anhalt
Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf ist seit 2001 im Schulgesetz verankert. Zudem hat sich Deutschland 2009 mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, das System auszubauen. 24,8 Prozent der Förderschüler lernen in Regelschulen.
Das Kultusministerium strebt an, dass Kinder mit Lern- oder Sprachbehinderung wenn möglich an Regelschulen gehen. So werden die entsprechenden Förderschulen nach und nach schließen. Solche mit anderen Schwerpunkten wie geistige Behinderung bleiben erhalten.
In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 112 öffentliche Förderschulen. Den Großteil macht der Schwerpunkt Lernbehinderung aus.