1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Erneut Gutachter für Glitzer-Schornstein

Gericht Erneut Gutachter für Glitzer-Schornstein

Der juristische Streit um einen blendenden Schornstein in Wernigerode geht am Landgericht Magdeburg weiter.

Von Bernd Kaufholz 09.05.2019, 13:00

Magdeburg / Wernigerode l In der juristische n Auseinandersetzung um einen "Glitzer-Schornstein" im Harz, von dem sich Grundstücksnachbarn besonders zwischen Ende April und Mitte September geblendet und somit in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen, war am Donnerstag erneut die 10. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg gefordert.

Im Termin ging es darum, ob der Besitzer des Schornsteins genügend getan hat, damit das fünf Meter hohe und im Durchmesser 15 Zentimeter dicke Streitobjekts aus Edelstahl nicht mehr blendet.

Die beklagte Familie aus Wernigerode ist sich sicher, dass der matte Anthrazit-Anstrich (631,01 Euro) ausreicht, um den Außenschlot blendsicher zu machen. Die Kläger sehen das anders und wollen erreichen, dass das Gericht im sogenannten Zwangsvollstreckungsverfahren entscheidet, dass der Schornsteinbesitzer umfangreich nachbessern muss. Kostenpunkt: mehr als 3000 Euro.

Die Meinungen im Nachbarschaftsstreit prallten auch am Donnerstag wieder unversöhnlich aufeinander. So sagte der Beklagten-Anwalt entnervt: "Matter als matt geht nicht. Mein Mandant hat zugegeben, widerwillig den OLG-Beschluss umgesetzt. Aber jetzt ist er ratlos."

Der Vorsitzende Richter Christian Löffler entschied, erneut einen Sachverständigen zu beauftragen, der begutachten soll, ob der Schornstein immer noch blendet. Danach will er seine Entscheidug verkünden.

Der Streit schwelt bereits seit 2012, als die Beklagten den Schornstein auf ihr Dach gesetzt hatte. Die Klage ging im Dezember 2015 beim Landgericht ein.

Ein vom Gericht angeforderter Fachmann für Licht-, Tageslichttechnik und Beleuchtungsplanung hatte allerdings in seinem Gutachten nur von einer "psychologischen Blendung, die subjektives Unwohlsein auslösen kann", gesprochen. Letztlich hatte sich die 10. Zivilkammer auf diese Einschätzung gestützt und die Klage abgewiesen.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte allerdings Ende Juni 2018 in zweiter und letzter Instanz entschieden, dass der Kläger recht hat und entschieden, dass der Nachbar die Reflexions-Blendung abstellen muss.