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Trauer und Wut nach Tod des zwei Monate alten Babys in Magdeburg Gericht rudert zurück: Säuglingsvater in Haft

Von Matthias Fricke 29.02.2012, 05:22

Nach dem Tod eines zwei Monate alten Säuglings im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld herrschen Wut und Trauer über die Tat. Das Amtsgericht setzte ges- tern den Haftbefehl gegen den 34-jährigen Vater wieder in Vollzug. Der sitzt nun in Untersuchungshaft.

Magdeburg l Die beiden Magdeburger Claudia Grüngreiff und Oliver Schreiber zündeten gestern - wie schon viele andere vor ihnen - Kerzen am Tatort in der Magdeburger Friesenstraße an. Plüschtiere und Blumen wurden liebevoll auf der Mauer abgelegt. Dort, wo in der Nacht zum Sonnabend ein 34-Jähriger seine zwei Monate alte Tochter in der Parterrewohnung aus Wut über einen Streit mit seiner Lebensgefährtin - die vorher aus der Wohnung geflüchtet war - so misshandelt haben soll, dass das Baby zwei Stunden später in der Klinik verstarb.

Während Oliver Schreiber, Erzieher in der Ausbildung, sich gestern an den Kerzen niederkniete, erzählte Claudia Grüngreiff: "Wir werden selbst im April Eltern und erwarten ein Mädchen. Es ist schockierend, dass so etwas in unserer Nachbarschaft passiert." Unter die Trauer hatte sich aber auch Wut gemischt. Vor allem darüber, dass der Vater, der die Tat eingeräumt hatte, wieder auf freien Fuß gesetzt worden war. Doch gestern ruderte das Amtsgericht dann zurück und entschied, die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Vater zurückzunehmen und diesen wieder in Vollzug zu setzen.

Schon am Vorabend war der 34-Jährige von der Polizei wieder festgenommen und gestern Haftrichter Hinderk Wybrands vorgeführt worden. Der Vizepräsident des Amtsgerichts sah entgegen der Auffassung seines diensthabenden Kollegen vom Wochenende sehr wohl eine akute Fluchtgefahr und gab der Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt. Die Auflagen (Melden bei der Polizei und Wohnen bei einer dem Gericht bekannten Adresse) reichten dem 61-jährigen Richter nicht aus, um dem "Fluchtreiz ausreichend entgegenzuwirken".

Oberstaatsanwältin Sylvia Niemann sagte: "Allein das zu erwartende Strafmaß von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe reicht aus, um eine Fluchtgefahr zu begründen. Zumal ihm durch die Trennung von seiner Lebengefährtin auch die soziale Bindung fehlt."

Die 25-Jährige zeigte den Mann ebenfalls wegen Körperverletzung an, weil sie bei dem vorausgegangenen Streit selbst leicht verletzt worden war.