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Gerichte Bricht die Justiz bald zusammen?

Corona wirkt sich auch auf die Arbeit der Gerichte aus. Die Linke hält das Herunterfahren von Arbeitsgerichten für höchst bedenklich.

Von Bernd Kaufholz 20.04.2020, 01:01

Magdeburg l „Das Arbeitsgericht in Halle hat aufgrund der Pandemie seine Arbeit eingestellt“, ist Linken-Abgeordnete Eva von Angern ungehalten. Die Juristin befürchtet, dass der sowieso schon nicht gerade kleine Berg von Arbeitsgerichtsverfahren deshalb bald unübersehbar werden könnte. „Ich habe vor knapp zwei Wochen eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt, aber bisher vom Justizministerium keine Antwort bekommen“, kritisiert sie. Gerichtsverfahren nicht durchzuführen, sollte „die absolute Ausnahme“ sein.

Reinhard Engshuber vom Landesarbeitsgericht in Halle sieht keinen Grund zur Panik. „Wir haben uns mit den Kollegen der vier Arbeitsgerichte Sachsen-Anhalts, in Magdeburg, Stendal, Dessau und Halle, abgesprochen, um eine einheitliche Linie zu fahren.“ Die sehe so aus, dass es bis zum 19. April „eher keine Verhandlungen“ geben sollte. Er selbst habe in dieser Woche am Landesarbeitsgericht ein größeres Verfahren mit mehreren Zeugen und anderen Prozessbeteiligten. „Da muss ich mir sehr ernsthaft überlegen, ob ich unter den jetzigen Gegebenheiten verhandeln will.“

Ausgenommen von der Selbsteinschränkung seien Eilverfahren. „Also Verfahren mit hoher Dringlichkeit, wie einstweilige Verfügungen oder wo in Bezug auf Kurzarbeit eine schnelle Entscheidung getroffen werden muss“, so der Richter.

Eine „Sonderrolle“ des Arbeitsgerichts Halle gebe es nicht, betont Engshuber. Und auch die Strategie, die ab dieser Woche gefahren werde, soll wieder eine einheitliche sein.

Sollte es bis in den Mai hinein Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch Corona-Vorschriften geben, werde es sicherlich auch Probleme mit einer zeitnahen Abarbeitung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geben, räumt er ein. „Aber gegenwärtig – nach gut drei Wochen – ist die Situation noch überschaubar und für die Zeit nach Corona noch nicht beunruhigend.“ Von einem „Stillstand der Rechtspflege“ könne auf arbeitsrechtlichem Gebiet keine Rede sein.

Christian Hoppe, Landesvorsitzender des Staatsanwalts- und Richterbundes Sachsen-Anhalts, sagt, dass Verhandlungen „grundsätzlich unter Berücksichtigung der Corona-Vorschriften durchgeführt werden dürfen“. Aber aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit sei es jedem Richter selbst überlassen, wie er verfahre. „Richter entscheidet in eigener Zuständigkeit.“ Vieles – soweit möglich – werde in schriftlicher Form abgearbeitet.

Der Magdeburger Richter weiß aber auch, dass die „gegenwärtige Situation für die Richterschaft eine komplett neue ist und wie in vielen anderen Bereichen die Gerichte nicht darauf eingestellt sind.“

Allerdings würden Strafverfahren, bei denen es um sogenannte Haftsachen gehe, also bei denen Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen, nach Möglichkeit verhandelt.

Detlef Thiel, Sprecher des Landesjustizministeriums, verweist darauf, dass „das Ministerium sorgfältig zwischen dem gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Verfahrensbeteiligten und Zuschauern einerseits und der Notwendigkeit, die Justiz arbeitsfähig zu erhalten, abgewogen“, habe.

„Sofern es die örtlichen und räumlichen Möglichkeiten erlauben, in den Gerichtssälen einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu gewährleisten, darf verhandelt werden.“ Eine Ausnahmeregelung stelle zudem klar, dass „die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Gericht ein Unterschreiten des Mindestabstandes zulässt“.

So solle verhindert werden, dass – besonders Strafverfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten – an den aktuellen Gegebenheiten scheitern. Das Ministerium unterstreicht jedoch mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit, dass die Entscheidung letztlich bei den Vorsitzenden Richtern liegt.

In dieser Woche soll es im Rechtsausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung zum Thema „Arbeitsgerichte“ geben.