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Gerichtsentscheidung Gewalttäter ist ohne Fußfessel wieder frei

Der Quedlinburger Straftäter Paul G. ist wieder auf freiem Fuß. Das Gericht sah keinen Anlass für einen Haftantrag.

Von Dennis Lotzmann 20.06.2017, 14:59

Quedlinburg l Paul G. war Montagabend aufgrund von Manipulationen an seiner elek­tronischen Fußfessel in seiner Wohnung festgenommen worden. Am Dienstag sah die Staatsanwaltschaft weder Gründe für einen Haftantrag noch für ein beschleunigtes Gerichtsverfahren. „Die Fessel war bei der Kontrolle zwar gelockert, und es war auch ein Steg gebrochen – wir können aber nicht beweisen, dass dies von dem 28-Jährigen bewusst herbeigeführt worden ist", sagte der Halberstädter Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck am Dienstag.

Paul G. ist nun wieder auf freiem Fuß. Am Dienstagabend wurde ihm eine neue Fußfessel angelegt, sodass sein Aufenthaltsort nun wieder lückenlos überwacht werden kann. Zuvor hatten ihn nach der Freilassung zwei Polizeibeamte begleitet.

Er muss sich aktuell wegen Körperverletzung an einer Elfjährigen verantworten. Zwar ist er dafür bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Da er nach dem Urteil jedoch in Berufung gegangen ist, darf er sich bis zur Verhandlung vor der nächsten Instanz frei bewegen, muss aber eine elektronisch überwachte Fußfessel tragen. Deren Akku, so Roggenbuck, sei am Montag bei der polizeilichen Kontrolle gegen 17.50 Uhr geladen gewesen. Zudem habe sich G. nicht ohne Fußfessel im öffentlichen Raum bewegt.

Paul G. gilt als extrem gewaltbereit. Im Jahr 2008 hatte er als 19-Jähriger eine Frau vergewaltigt und mit 20 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Das Opfer überlebte nur dank einer Not-Operation. Mittlerweile lebt der 28-Jährige in Quedlinburg in der Nähe einer Kindertagesstätte. Nach dem neuerlichen Übergriff auf die Elfjährige sorgen sich Eltern und Erzieher um ihre Kinder und fordern eine rasche Berufungsverhandlung. Diese ist aktuell für August angesetzt.

Das hatte Ende Mai Justiz-Staatssekretär Hubert Böning auf den Plan gerufen. Der CDU-Politiker erkundigte sich beim Landgericht Magdeburg, ob das Berufungsverfahren gegen Paul G. nicht vorgezogen werden könne. Darauf reagierten Richter am Landgericht mit Empörung und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Böning.

 

Das hat kürzlich Justiz-Staatssekretär Hubert Bönning auf den Plan gerufen. Der CDU-Politiker erkundigte sich beim Landgericht Magdeburg, ob das Berufungsverfahren gegen Paul G. nicht vorgezogen werden könne. Darauf reagierten Richter am Landgericht mit Empörung und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bönning.

Am Dienstag war die Beschwerde Thema im Rechtsausschuss des Landtags. Jens Kolze (CDU) sagte danach, Böning habe glaubhaft darlegen können, „dass ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch ihn nicht erfolgt ist". Weder habe er mit dem zuständigen Richter gesprochen, noch habe er ein schnelleres Verfahren verlangt. Vielmehr habe er mit einer Präsidialrichterin gesprochen, die keinerlei Bezug zum Strafverfahren gegen den Mehrfachstraftäter habe. In dem Telefonat habe Böning um ein kollegiales Gespräch zwischen der Präsidialrichterin und dem zuständigen Richter gebeten. „Dies ist kein Mittel der Dienstaufsicht, so dass das Gericht in seiner Entscheidung weiterhin frei ist." Kolze betonte: „Kommunikation zwischen Ministerium und Gericht muss in einem Rechtsstaat trotz Gewaltenteilung möglich sein."

Eva von Angern (Linke) sieht das völlig anders. „Der Eindruck hat sich verhärtet, dass der Justizstaatssekretär in unzulässiger Weise in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen hat, um einen früheren Termin der Berufungsverhandlung zu erreichen", sagte sie. Ein solches Eingreifen verbiete sich generell. „Jede Einflussnahme auf die Terminierung berührt den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit und ist unzulässig." Das Agieren des Staatssekretärs sei „menschlich vielleicht sogar nachvollziehbar, aber der Rolle und dem Amt eines Justiz-Staatssekretärs in keiner Weise angemessen".

Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) wollte sich  nicht zur Angelegenheit äußern.

Der Bundesgerichtshof hält es für zulässig, wenn in einer dienstlichen Beurteilung des Richters die Terminierung älterer Sachen als verzögerlich beanstandet und die Absetzungsfristen als unangemessen lang gewertet werden. Dies habe, so das Gericht, inhaltlich mit der Rechtsprechung in einzelnen Sachen oder Fallgruppen nichts zu tun und lasse die Entscheidungsfreiheit des Richters unberührt.

Paul G. muss sich aktuell wegen Körperverletzung an einer Elfjährigen verantworten. Zwar ist er dafür bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Da er nach dem Urteil jedoch in Berufung gegangen ist, darf er sich bis zur Verhandlung vor der nächsten Instanz frei bewegen, muss aber eine elektronisch überwachte Fußfessel tragen. Deren Akku, so Roggenbuck, sei am Montag bei der polizeilichen Kontrolle gegen 17.50 Uhr geladen gewesen. Zudem habe sich G. nicht ohne Fußfessel im öffentlichen Raum bewegt.

Paul G. gilt als extrem gewaltbereit. Im Jahr 2008 hatte er als 19-Jähriger eine Frau vergewaltigt und mit 20 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Das Opfer überlebte nur dank einer Not-Operation. Mittlerweile lebt der 28-Jährige in Quedlinburg in der Nähe einer Kindereinrichtung. Nach dem neuerlichen Übergriff auf eine Elfjährige sorgen sich Eltern und Erzieher um ihre Kinder und fordern eine rasche Berufungsverhandlung. Diese ist aktuell für August angesetzt.