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Gerichtsprozess Zoo Magdeburg fordert Geld von Barleben

Vor dem Landgericht Magdeburg wurde über den jährlichen Zuschuss der Gemeinde Barleben an den Magdeburger Zoo verhandelt.

Von Bernd Kaufholz 19.02.2019, 12:00

Magdeburg l Vor der 1. Kammer für Wirtschaftssachen am Landgericht Magdeburg ging es am Dienstag erneut um den jährlichen Zuschuss in Höhe von 300.000 Euro, die im Gesellschaftervertrag der Zoo-GmbH von 2006 zwischen der Gemeinde Barleben und der Stadt Magdeburg festgeschrieben worden war. Eine Summe, die Barleben allerdings für 2018 nicht bezahlen will.

Nach dem Termin ist es allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass sich Kläger (Zoo) und Beklagter (Barleben) im Interesse des Zoos doch noch einigen.

Barleben hatte den Zoo-Gesellschafter-Vertrag aufgrund knapper Kassen im Mai 2017 "außerordentlich aus wichtigem Grund" gekündigt. Im selben Jahr war es juristisch bereits um die Frage gegangen, ob Barleben trotz des Ausstiegs aus der Zoo-GmbH für 2017 noch die 300.000 Euro Betriebskostenzuschuss zahlen muss. 2018 hatte dies das Gericht bejaht und die Gemeinde hatte bezahlt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kammer jedoch darauf hingewiesen, dass eine Zahlung für 2018 nicht mehr in Frage komme. Doch in der Neuauflage dieser Frage zählt der Hinweis nicht. Vielmehr müssen Kläger und Beklagter Beweise in Form von Urkunden vorlegen, die die jeweilige Rechtsauffassung zementieren. Und da hat der Zoo die besseren Karten. Denn im Gesellschaftervertrag sind die 300.000 Euro urkundlich verankert. Barleben hingegen kann den Nachweis dafür, warum nicht gezahlt wird, nicht erbringen.

Alles läuft auf ein sogenanntes Urteil "unter Vorbehalt" am 5. März hinaus. Sowohl Zoodirektor Kai Perret, als auch Barlebens Bürgermeister Frank Nase (CDU) schließen nicht aus, das es eine Annäherung gibt. Im Raum steht ein Zahlungsaufschub von zwei, drei Jahren für die Börde-Gemeinde und danach eine jährliche Zahlung, die über den 300.000 Euro liegt.

Jedoch stehen vor einer endgültigen Einigung noch Stadtrat und Gemeinderat, die sich mehrheitlich für diese Verfahrensweise aussprechen müssen.