1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Freispruch für Ex-Bistumsmitarbeiter Diehl

EIL

Gerichtsurteil Freispruch für Ex-Bistumsmitarbeiter Diehl

Das Finanzgericht Dessau und die Wirtschaftsstrafkammer in Magdeburg sehen keinen Steuerbetrug bei Nobert Diehl.

Von Bernd Kaufholz 22.08.2019, 01:01

Magdeburg l Vier Jahre nach der Anklage wegen einer Steuersache ist der ehemalige Mitarbeiter des Bistums Magdeburg Nobert Diehl kürzlich vom Landgericht Magdeburg freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, rund 2,1 Millionen Euro Steuerschaden verursacht zu haben.

Der Schaden soll laut Finanzamt dem Staat entstanden sein, weil Diehl als Ex-Geschäftsführer der WB Windpark Betriebsgesellschaft mbH, einer Tochterfirma des Bistums, 2006 eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ erhalten habe. Gewinnausschüttungen sind steuerpflichtig.

Am 30. Juni 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, und im April 2017 hatte der Prozess vor der 9. Strafkammer begonnen. Dort war die Hauptverhandlung jedoch im April 2017 ausgesetzt worden.

Hintergrund der Pause war, dass inzwischen das Finanzgericht in Dessau-Roßlau den Fall verhandelte. Denn die WB hatte ihrerseits gegen das Finanzamt Magdeburg geklagt. Die Dessauer Richter kamen im Frühjahr zu dem rechtskräftigen Schluss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung der Gesellschaft an das Bistum als Gesellschafter vorliege.

Diese Entscheidung der Finanzrichter war nunmehr für die 9. Strafkammer in Magdeburg bindend: Diehl hat vor 13 Jahren „nicht die Steuern verkürzt“. Dass ein Darlehensgeber des Bistums – in dem Fall der Energiekonzern EnBW – auf einen Teil seiner Rückforderungen in Höhe von vier Millionen Euro verzichtet habe, sei keine verdeckte Gewinnausschüttung gewesen.

Die Geldzahlung geht auf ein Geschäft des Bistums aus dem Jahre 1999 zurück. Damals hatte die WB Windpark einen Stromlieferungs-Vertrag mit dem Versorgerriesen EnBW abgeschlossen. Weil die Vereinbarung bei dem Versorger für Verluste sorgte, stimmte die Kirche einem Vergleich zu: Die Magdeburger erhielten unter anderem ein zinsloses Darlehen, das aber nicht voll zurückgezahlt werden musste. Vier Millionen Euro wurden dem Bistum gutgeschrieben.

Die WB Windpark gehörte zu einem Firmengeflecht, das Norbert Diehl für das Bistum Magdeburg unter dem Dach der Gero AG zwischen 2002 und 2008 verwaltet hatte. Mehrere Millionen Euro – zwischenzeitlich war von bis zu 100 Millionen die Rede – soll die Aktiengesellschaft durch Schiffsanleihen und Investments in unterschiedlichen Branchen verzockt haben.

Das Bistum suchte dafür die Schuld bei Diehl, strengte 2011 Klagen gegen ihn und zwei weitere Verantwortliche an. Ein Fehlverhalten konnte den Gero-Führungskräften aber nie nachgewiesen werden.

Juristen sind davon überzeugt, dass es im Falle der WB Windpark Betriebsgesellschaft gar nicht zur Hauptverhandlung hätte kommen dürfen. Bereits vor und während der Eröffnung des ersten Verfahrens sei klar gewesen, dass die Anklage Diehls nicht durch objektive Tatsachen belegt war.

Für Norbert Diehl geht mit diesem Freispruch erster Klasse der fast jahrelange Kampf um Gerechtigkeit und für seinen guten Ruf zu Ende. „Ich bin froh, dass mit dem Freispruch die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzungen Geschichte ist.“ Für ihn und seine Familie sei es ein „psychischer Kraftakt“ gewesen, der nun endlich vorbei sei.