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Mordfall Li Höchststrafe nach Sexualmord an Chinesin

Das brutale Verbrechen an einer 25 Jahre alten Architekturstudentin aus China in Dessau-Roßlau sorgte für Entsetzen.

03.09.2018, 12:47

Dessau-Roßlau/Karlsruhe (dpa) l Höchststrafe für den brutalen Sexualmord an einer chinesischen Studentin: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des mutmaßlichen Haupttäters als unbegründet verworfen. Damit sei das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom August 2017 rechtskräftig, sagte Gerichtssprecher Frank Straube am Montag. Er bestätigte damit Medienberichte. Die Dessauer Richter hatten den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die mitangeklagte Ex-Freundin des Mannes wurde nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis wegen sexueller Nötigung verurteilt. Ob dieses Urteil Bestand hat, entscheidet der BGH an diesem Donnerstag.

Die bei der Tat im Mai 2016 beide erst 20-Jährigen sollen die Architekturstudentin zur Befriedigung sexueller Fantasien in Dessau in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt haben. Später wurde die Leiche der 25-Jährigen gefunden, sie starb laut Obduktion nach massiver Gewalt. Die Tat hatte für Entsetzen gesorgt, ebenso das Verhalten der Angeklagten. Die Studentin war beim Joggen in ein Haus gelockt worden, wo sie laut Gutachten ein Martyrium bis zum Tod erlitt.

Die Anwälte der Eltern der Chinesin hatten in dem Revisionsverfahren in der vergangenen Woche vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine härtere Strafe gegen die Ex-Freundin des mutmaßlichen Haupttäters gefordert. Als Nebenkläger wollen sie erreichen, dass die junge Frau ebenfalls wegen Mordes verurteilt wird. Die Angeklagte selbst ist mit dem Dessauer Richterspruch nicht einverstanden. Sie legte ebenfalls Revision gegen das Urteil ein. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter soll an diesem Donnerstag verkündet werden (Az. 4 StR 87/18).