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Gerichtsurteil Mann nach Hundeattacke verurteilt

Am 9. März 2018 hat H. seine englische und seine französische Bulldogge auf einen ehemaligen Nachbarn gehetzt.

Von Bernd Kaufholz 11.12.2018, 10:21

Magdeburg l Die Beweisaufnahme habe eindeutig erwiesen, dass sich Marko H. in drei Fällen schuldig gemacht hat, lautete das Fazit der Vorsitzenden Richterin Anne Seydell.

So habe der Magdeburger am 3. Februar 2018 in der Straßenbahnlinie 1 einen Schwarzafrikaner geschlagen. Den ersten Hieb habe das Opfer noch abwehren können, der zweite hatte ihn im Gesicht getroffen. Beim Schlagabtausch habe H. geäußert: „Mein Hund macht dich fertig!“ Diese in der Anklage als Bedrohung gewertete Tat wurde von der Kammer jedoch nicht als solche gewertet, weil der Afrikaner die Worte nicht verstanden habe.
010n Lauftext: Am Abend des 9. März 2018 hatte es auf der Straße eine

Am Abend des 9. März 2018 hatte es auf der Straße eine Auseinandersetzung zwischen H. und einem Bekannten gegeben. Ausgangspunkt waren zehn Euro Schulden. Nach gegenseitigen Beschimpfungen schlugen sich die beiden Männer. Daraufhin rief H. seiner damaligen 22 Jahre alten Freundin zu, die etwas abseits stand, sie solle die beiden Bulldoggen loslassen, und schrie: „Fass!“ Der größere Hund riss daraufhin den Ex-Nachbarn um und versuchte, ihn in den Nacken zu beißen. Nachdem sich ein Zeuge eingemischt hatte, ließ die Frau auch den kleineren Hund los.

Am 13. Mai dieses Jahres kam es im Florapark zum schwerwiegendsten Vorfall. Zwei syrische Familien mit fünf Kindern saßen dort beim Picknick. Als H. vorbeiging, spuckte er aus und murmelte unverständliche Worte. Auf dem Rückweg vom Ententeich provozierte er die Familie erneut und macht durch Zerren an der Leine seine Hunde „heiß“. Einer der Syrer, der die bedrohliche Situation entschärfen wollte, wurde zum Angriffsziel des Täters. Er ließ die Hunde los und rannte dem angstvoll weglaufenden Mann hinterher. Die Hunde bissen ihn in Arm und Bein. Der Oberschenkelbiss war besonders gefährlich, so ein Gutachter, weil die Gefahr bestanden hatte, dass große Blutgefäße verletzt werden.

Berücksichtigt wurde beim Urteil, dass H. einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft ist, aus seiner Haftstrafe keine Lehren gezogen hat und ein sogenannter Bewährungsversager ist. Auch die erheblichen Verletzungsfolgen schlagen zu Buche. Auf der Habenseite sieht die Kammer „die Vorverurteilung durch Medien“.

An H. gewandt, empfahl die Richterin, dass er in der Haft an einem Antiaggressionstraining teilnehmen solle. „Sie müssen lernen, allen Menschen denselben Respekt zu zollen, den sie sich für sich selbst wünschen.“

Der Vorwurf, seine Freundin 2017 in mehr als 70 Fällen misshandelt zu haben, wurde vom Verfahren abgetrennt und wird später verhandelt.