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Gerichtsurteil Ministerium muss geheime Akten offenlegen

Nach jahrelangem Rechtsstreit steht ein Urteil: Sachsen-Anhalts Sozialministerium muss Landesrechnungshof streng gehütete Akten offenlegen.

Von Alexander Walter 20.11.2018, 18:37

Magdeburg l Es ist das vorläufige Ende eines jahrelangen Rechtsstreits: 2013 hatte der Landesrechnungshof erstmals in seiner Geschichte gegen die Landesregierung geklagt. Der Streit dreht sich um die Verwendung von Patienten-Beiträgen von mehr als 550 Millionen Euro für Investitionen in Kliniken im Land. Der Rechnungshof kritisierte damals wie heute, dass das für Krankenhäuser zuständige Sozialministerium ihm Einsicht in die Unterlagen verweigert.

In den Akten geht es um die Verteilung von Fördermitteln, mit denen zwischen 1995 und 2014 beispielsweise Klinik-Gebäude modernisiert oder Kernspintomographen gekauft wurden. Das Sozialministerium begründete die Weigerung stets damit, dass diese Förderung der Krankenhausinvestitionen außerhalb des Landeshaushalts abläuft – sie sei damit nicht Sache der Prüfer.

Tatsächlich ist die Angelegenheit kompliziert: Jeder, der in Deutschland ins Krankenhaus muss, zahlt einen Zuschlag von 5,62 Euro pro Tag. Er fließt in die Unterhaltung der Häuser. Bei der Verteilung der Gelder geht Sachsen-Anhalt allerdings einen Sonderweg. Statt im Landeshaushalt wird das anfallende Vermögen auf einem Konto außerhalb des Etats verwaltet.

Eine Kommission aus Sozialministerium, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen entscheidet nun, wie das Geld verwendet wird. Nach Ansicht des Sozialministeriums sind die Mittel damit getrennt vom Landes-Etat und gehen die Rechnungsprüfer nichts an.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte diese Sichtweise noch bestätigt. 2016 holten sich die Rechnungprüfer dort eine blutige Nase. Auch der Versuch, Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zur Unterstützung des Rechnungshofs in die Pflicht zu nehmen, scheiterte. Das Landesverfassungsgericht wies das Ansinnen zurück.

Am Dienstag nun die Wende in der Berufungsinstanz: Das Oberverwaltungsgericht gab dem Rechnungshof Recht. Das Sozialministerium muss alle Unterlagen herausgeben. Begründung: Das Gericht betrachtet den Sondertopf trotz Ausgliederung aus dem Landesetat sehr wohl als öffentliches Geld, sagte Oberverwaltungsgerichts-Sprecherin Claudia Schmidt.

Der Rechnungshof will nun nachvollziehen, ob Fördergelder wirtschaftlich verwendet wurden, sagte ein Vertreter vor Gericht. Zudem wollen die Kontrolleure prüfen, ob bei der Planung von Investitionen sauber zwischen Patienten-Beiträgen sowie Bundes- und Landesgeld getrennt wurde.

Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen. Das Sozialressort kann aber binnen Monatsfrist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Ob die Behörde das tut, blieb gestern offen. Man warte die Urteilsbegründung ab, sagte Sprecherin Ute Albersmann.