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Gerichtsverfahren Rechtsextremist auf der Anklagebank

Wegen Volksverhetzung: Einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt muss sich vor Gericht verantworten.

18.08.2020, 06:23

Halle (dpa) l Ein bundesweit bekannter Rechtsextremist aus Halle muss sich von Dienstag (18. August) an vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor. Der 49-Jährige soll unter anderem via Internet-Blog seit 2016 gegen Migranten gehetzt und Menschen des politischen Lebens verleumdet haben. Dazu gehörten Grünen-Politiker und ein früherer SPD-Chef, wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte.

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) hatte sich im Kampf gegen Hass im Netz zuvor unter anderem gegen den Rechtsextremisten aus Halle vor dem Landgericht Frankfurt/Main durchgesetzt. Die Richter verurteilten ihn Ende Januar zu einer Strafe von 10.000 Euro, wie eine Sprecherin berichtete. Er hatte in einem Facebook-Eintrag Künast nicht korrekt wiedergegeben. 

Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt wird Sven Liebich aus Halle namentlich genannt. Er wird seit Jahren als rechtsextrem eingestuft. Er kommentiere tagesaktuelle Beiträge auf eine irreale und diffuse Art, trete vornehmlich als Provokateur und Verschwörungstheoretiker auf. In Halle äußert sich der 49-Jährige lautstark auf seinen Kundgebungen in der Innenstadt, begleitet von Anhängern seiner Ideologie.

Der Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) der rund 240.000 Einwohner zählenden Stadt an der Saale hat unterdessen die Polizei aufgefordert, Liebichs Kundgebungen auf dem Marktplatz nicht mehr zuzulassen. Halle versucht zudem mit Unterstützung von Initiativen gegen Rechts, mit Hilfe der Kirchen, von Einzelhändlern und couragierten Bürgern die Auftritte des Rechtsextremisten auch örtlich und akustisch zu verhindern. So wurden zusätzliche Marktstände aufgebaut und Kirchenglocken geläutet, um Parolen zu übertönen. Das Amtsgericht hat weitere Verhandlungstermine bis Ende August anberaumt.

Unterdessen wird in der kommenden Woche in Magdeburg der Prozess gegen den Attentäter von Halle fortgesetzt. Der Sachsen-Anhalter Stephan B. muss sich seit dem 21. Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) verantworten. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten.

Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Frau auf der Straße. Wenig später tötete er einen 20-Jährigen in einem nahen Dönerimbiss. Auf seiner Flucht verletzte er mindestens zwei Menschen schwer. Der Prozess vor dem OLG wird aus Platzgründen in Magdeburg verhandelt. Termine sind bis 18. November anberaumt.