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Gerichtsverhandlung Quedlinburger Paul G. muss in Haft

Weil der angeklagte Gewalttäter Paul G. nicht zu seiner Berufungsverhandlung in Magdeburg erschien, muss er für zwei Jahre in Haft.

Von Matthias Fricke 08.08.2017, 12:55

Magdeburg l Bewährungshelfer und Verteidiger haben am Dienstag allein an der Berufsungverhandlung vor dem Magdeburger Landgericht teilgenommen. Der Angeklagte Gewalttäter Paul G. erschien nicht zum Termin, woraufhin das Gericht die Berufung verwarf. Damit wird die Strafe des Amtsgerichtes Wernigerode vom November 2016 rechtskräftig. Er wurde damals wegen Körperverletzung an einer Elfjährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese Strafe soll er laut Staatsanwalt Klaus Bleuel aus Halberstadt demnächst antreten. Bis dahin stehe er auch weiterhin mit einer Fußfessel unter Aufsicht der Justiz.

Der 28-Jährige hatte das damals elfjährige Mädchen in einem Wald von hinten angegriffen und den Mund zugehalten. Beide sollen darauf zu Boden gestürzt sein. Als das Mädchen den Angreifer gebissen hat, floh er.

Der Quedlinburger wurde von der Justiz als gefährlich eingestuft. Er war 2008 zu einer neunjährigen Freiheitstrafe wegen Vergewaltigung einer damals 18-Jährigen verurteilt worden. Nachdem er die Strafe abgesessen hatte, wurde er mit dem Angriff auf die Elfjährige erneut strafffällig. Die Justiz brachte ihn während er auf den Berufungsprozess wartete, neben einer Kindertagesstätte in Qudelinburg unter. Dagegen protestierten die Eltern, woraufhin der Bürgermeister einen Wachschutz einstellte. Die Rechnung sollte das Justizministerium bezahlen, das lehnte aber ab.

Zudem hatte sich auch Justizstaatssekretär Hubert Böning Ärger eingehandelt, weil er nach einer Bürgerversammlung in Quedlinburg beim Landgericht Magdeburg anrief und nachfragte, ob die Berufungsverhandlung terminlich nicht vorgezogen werden könnte. Der Richterat stellte daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Begründung: Jede Einflussnahme der Dienstaufsicht auf die Terminbestimmung an den Gerichten berühre den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) konnte nach Prüfung der Vorwürfe aber keien Verstöße feststellen.