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Gesetzesänderung CDU-Mann will Obergrenze für Wolf

Sachsen-Anhalts Politiker reagieren unterschiedlich auf die Idee von Umweltministerin Schulze, um den Abschuss von Wölfen zu erleichtern.

Von Michael Bock 06.03.2019, 00:01

Magdeburg/Berlin l „Wenn Wölfe mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahe kommen, muss man sie auch abschießen dürfen“, sagte Schulze. Das wolle sie mit einer „Lex Wolf“ klarstellen. Konkret soll ein Wolf künftig bereits geschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht. Bislang war von „erheblichem Schaden“ die Rede, der von den Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde.

Der Wolf unterliegt internationalen Artenschutzbestimmungen und als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Gesunde Tiere dürfen weder getötet noch verletzt werden. Nur Gefahren- oder Notstandslagen rechtfertigen unter Umständen eine Tötung.

Aus Sachsen-Anhalt kommen unterschiedliche Reaktionen zum Vorstoß der Bundesministerin. Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth sagte, nach „ideologisch begründeten Blockaden ist das ein Schritt in die richtige Richtung“. Der Vorschlag reiche aber nicht aus. Gürth fordert ein modernes Wolfsmanagement. Er verlangt, den Wolf ins deutsche Jagdgesetz aufzunehmen und in der EU auf eine Lockerung des Schutzstatus hinzuwirken. Detlef Gürth spricht sich für „wolfsfreie Zonen“ und Obergrenzen bei der Wolfspopulation aus: „Wenn wir weitermachen wie bisher, droht der Kontrollverlust.“

Auch der sachsen-anhaltische CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller lobte den Vorstoß der Bundesministerin. „Endlich kehrt Vernunft in die Debatte ein“, sagte er. „Ein Abschuss des Wolfes zum Schutz von Schafen und anderen Nutztieren ist eine Form des Artenschutzes, die ich ausdrücklich begrüße.“ Der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Barth nannte eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes konsequent: „Mit zunehmender Bestandsdichte wird es wichtiger, dafür Sorge zu tragen, dass der Wolf seine Scheu vor dem Menschen nicht verliert.“

AfD-Politiker Hannes Loth sagte, der Vorschlag der Bundesministerin komme „deutlich zu spät“.

Die Grünen kritisierten die Bundesumweltministerin. Die Pläne seien „eine Breitseite gegen den Naturschutz, denn damit trifft Frau Schulze nicht nur den Wolf, sondern auch andere geschützte Arten“, sagte die aus Sachsen-Anhalt stammende Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Steffi Lemke.

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Wolfgang Aldag sagte: „Das ist eine scheinheilige Debatte. Der Abschuss von Pro­blemwölfen ist bereits klar und gut in den bestehenden Gesetzen verankert. Das Wichtigste ist, Tiere effektiv vor Wolfsangriffen zu schützen und die Schäfer bei der Weidehaltung zu stärken.“ Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) sagte: „Man kann einen Wolf, der ein problematisches Verhalten zeigt, entnehmen. Es besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf. Entscheidend ist der Herdenschutz.“

Voriges Jahr wurden in Sachsen-Anhalt 52 Wolfsangriffe gezählt, bei denen insgesamt 170 Schafe, Ziegen, Rinder und Gatterwild getötet wurden. 2017 gab es 72 Übergriffe und 193 tote Tiere. Tierhalter werden für die Risse vom Land entschädigt. Sie können Geld für vorbeugende Maßnahmen wie Herdenschutzhunde oder Zäune bekommen.

Linken-Politiker Hendrik Lange sagte: „Ich halte die Möglichkeiten zur Entnahme von Problemtieren für ausreichend. Der Herdenschutz hat höchste Priorität. Wölfe zu töten, kann nur die Ultima Ratio sein.“

Wölfe breiten sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Für das Wolfsjahr 2017/2018 wurden im Land 92 Wölfe nachgewiesen. Im Vorjahreszeitraum waren 85 Tiere beobachtet worden.

In ganz Deutschland lebten in diesem Zeitraum 73 bestätigte Rudel, 30 Paare und drei Einzeltiere. Zur Zahl der Wölfe gibt es unterschiedliche Annahmen. Der Deutsche Jagdverband geht davon aus, dass hier bereits mehr als 1000 Wölfe leben.

Kommentar "Dem Wolf Einhalt gebieten" zum Thema.