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Gesetzesänderung Gesetzgeber muss für Ersatz sorgen

Statt Chancenverbesserung für Auszubildende mit Behinderung werden diese nun zusätzlich belastet.

Von Alexander Walter 23.01.2018, 00:01

Das Anliegen des Gesetzgebers ist grundsätzlich richtig: Jungen Leuten mit Behinderungen sollte die Möglichkeit offenstehen, auch nach einer Berufsbildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in einen normalen Job zu wechseln. Eine Untersuchung des Rententrägers schon zu Ausbildungsbeginn verhinderte das früher oft. Denn: Mit der Feststellung einer Erwerbsminderung verbaute sie Wechsel-Perspektiven. Ihr Wegfall ist zu begrüßen.

Allerdings verbessert sich allein mit dem Verzicht auf die Untersuchung wenig. Nur ein Bruchteil der Auszubildenden in Werkstätten hat anschließend tatsächlich Chancen auf einen regulären Job. Dass mit der Neuregelung auch der Anspruch auf Grundsicherung häufig wegfällt, zeugt zudem davon, dass die Reform nicht zu Ende gedacht wurde. Der Gesetzgeber sollte rasch für Ersatz sorgen. Sonst bleibt die beabsichtigte Chancenverbesserung in der Ausbildung für die ohnehin benachteiligten Betroffenen nur eine zusätzliche Belastung.